Anhand eines räumlich-expliziten Ansatzes, der verschiedene Modelle mit aktuellen Messwerten verknüpft, wurden auf der Basis simulierter Frachten um 1880 und des aktuellen Zustandes Referenz- und Zielkonzentrationen für den guten Umweltzustand für die Nährstoffe und Chlorophyll a in den deutschen Küsten- und Meeresgewässern auf Ebene der Wasserkörper bestimmt.
Die Eutrophierung ist nach wie vor eines der größten ökologischen Probleme für die Meeresumwelt. Die Ostsee ist als Binnenmeer und bedingt durch den geringen Wasseraustausch mit der Nordsee besonders empfindlich gegenüber Eutrophierungseffekten. Ausgangspunkt der vorgestellten Studie war eine Überprüfung der existierenden Referenz- und Zielkonzentrationen für Nährstoffe und Chlorophyll für die deutsche Ostsee, ihre Küstengewässer und das Einzugsgebiet. Dabei zeigte sich, dass die Grundlage zur Ableitung der Referenzkonzentrationen überarbeitet werden musste, da die damit verknüpften Orientierungswerte unrealistisch und unerreichbar klein waren. Außerdem waren die existierenden Grenzwerte für Chlorophyll sowie die Nährstoffe Gesamtstickstoff (TN) und Gesamtphosphor (TP) nicht in Übereinstimmung, obwohl sie sehr eng miteinander verknüpft sind. Zudem hatten die Zielwerte für die offene See, die Küstengewässer und die Flüsse keinen Bezug zueinander.
Die vorgestellten Arbeiten stehen im Kontext der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL),die darauf abzielen, einen guten ökologischen Zustand in allen Oberflächengewässern bis 2015 (spätestens 2027) zu erreichen (WRRL), bzw. den Guten Umweltzustandes (GES) in allen europäischen Meeresgewässern bis 2020 zu erreichen oder beizubehalten (MSRL). Sie überlappen dabei räumlich in den Küstengewässern. Der gute ökologische Zustand entsprechend der WRRL basiert dabei auf Referenzbedingungen, die einen hohen Status mit keinen oder nur sehr geringen Störungen durch menschliche Aktivität aufweisen. Der gute Umweltzustand in der MSRL wird über elf qualitative Deskriptoren beschrieben, wobei Deskriptor 5 besagt, dass die vom Menschen verursachte Eutrophierung auf ein Minimum reduziert werden soll. In der 2012 erstellten ersten Anfangsbewertung für die Gewässer der deutschen Ostsee wurde festgestellt, dass 43 von 44 Wasserkörper dem guten Zustand nicht genügen, da die Anreicherung mit Nährstoffen und organischem Material noch zu hoch ist.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 12 2015 (Dezember 2015) | |
| Seiten: | 6 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | René Friedland Mario von Weber | |
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Kolkexperimente an Brückenpfeilern unter Sedimenttransportbedingungen
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Brückenzerstörungen durch Auskolkungen erfolgen bei hohen Strömungsintensitäten, die im Wasserbaulabor nur schwierig nachzubilden sind. In einer hydraulischen Versuchsrinne mit Sedimentrückführung wurden physikalische Modellversuche zur Kolkbildung an Brückenpfeilern
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Als Sediment wurde das Kunststoffgranulat Polystyrol verwendet. Die Fließgeschwindigkeiten betrugen das 0,8- bis 8,5-fache der kritischen Geschwindigkeit des Sohlenmaterials. Die maximale Kolktiefe wurde kontinuierlich mit einer endoskopischen Kamera aus dem Inneren eines kreisrunden Plexiglaszylinders gemessen.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
(Be-)Stellung des Gewässerschutzbeauftragten - Alte Regelungen im neuen Gewand?
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Die Vorschriften über Stellung und Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
sind seit über 35 Jahren in Kraft1.
Im neuen WHG, das zum 1.3.2010 in Kraft getreten ist,
bilden die Regelungen über den Gewässerschutzbeauftragten
einen eigenen Abschnitt 4 im Kapitel 3 mit den §§ 64-66
WHG und haben die Vorgängervorschriften in den § 21a-g
WHG a.F. abgelöst.
