Der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen stellt die Kernaufgabe des Immissionsschutzrechts dar. Die rechtlich möglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen wurden in den Luftreinhalteplänen der vergangenen Jahre bereits weitgehend ausgeschöpft. Getrieben von Gerichtsurteilen und einem EU-Vertragsverletzungsverfahren stellt sich für viele Behörden inzwischen die Frage, was noch getan werden kann.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor hohen Luftschadstoffkonzentrationen sind in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Grenzwerte für eine Reihe von Luftschadstoffen festgelegt. Einige davon, wie z. B. Blei oder Benzol, haben seit dem Verzicht auf entsprechende Zusätze im Kraftstoff bereits kurz nach Festlegung der EU-Grenzwerte an Bedeutung verloren. Großes öffentliches Interesse hingegen löste das Inkrafttreten der Immissionsgrenzwerte von Feinstaub (PM10) im Jahr 2005 aus. Der im Verdacht krebserregend zu wirkend stehende Luftschadstoff konnte durch eine Vielzahl von Maßnahmen jedoch soweit gesenkt werden, dass inzwischen in vielen deutschen Städten damit kein Problem mehr besteht. Von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen, aber in Bezug auf Häufigkeit und Höhe der Überschreitungen zunehmend von Bedeutung ist die aktuelle Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2). NO2 hat auf die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System eine gesundheitsschädliche Wirkung. Besonders gefährdet sind vorerkrankte Menschen und Kinder.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 09 2015 (September 2015) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Jens Finkenstein Dr. Marita Mang | |
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Die Abhängigkeit der Rückführungspflicht vom Ausgangszustandsbericht
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The Directive 2010/75/EU on industrial emissions (integrated pollution prevention and control) provides an obligation for plant operators to return the environment around the plant to its initial condition after it has been decommissioned.
Der Ausgangszustandsbericht als Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides
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Ver(w)irrungen bei der Übernahme europarechtlicher Vorgaben
Überwachungspläne/Umweltinspektionen - Anlagenüberwachung im Fokus
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Am 2.5.2013 trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ersetzt die IVU-Richtlinie und integriert weitere Richtlinien.
Stoffrechtliche Pflichten der Betreiber von Anlagen nach der IE-Richtlinie – Jahresbericht und Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser
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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält eine Vielzahl umweltschützender Instrumente. Sie gestatten es, durch eine Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG hervorgerufene schädliche Umwelteinwirkung zu bekämpfen und den Betreiber der Anlage zu verpflichten, die sich aus den §§ 5 und 22 BImSchG ergebenden Anforderungen zu erfüllen. Die möglichen Maßnahmen beginnen mit dem Genehmigungserfordernis für besonders schädliche Anlagen, reichen über nachträgliche Anordnungen und enden mit der Stilllegung und Beseitigung der Anlage.
Umfragebericht zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
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Am 6.1.2011 ist die Richtlinie über Industrieemissionen (Industrieemissionsrichtlinie – IE-RL) in Kraft getreten, die bis zum 7. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen ist. Die IE-RL ersetzt die für das Anlagenzulassungsrecht bisher zentrale IVU-RL sowie sechs weitere sektorspezifische Richtlinien zum Immissionsschutzrecht und führt diese in einem Rechtsakt zusammen. Wie die zahlreichen Beiträge zur Thematik eindrucksvoll belegen, handelt es sich nicht nur um eine formale Konsolidierung des europäischen Immissionsschutzrechts, vielmehr werden mit der IE-RL einige zentrale Regelungsbereiche der IVU-RL ergänzt oder neu geordnet.
