Die praktische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt

Die praktische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt betrifft die 28 Unterhaltungsverbände. In der Anpassung der Gewässerunterhaltung selber liegt eine Chance der Umsetzung. Der gute Zustand oder das gute Potenzial sind jedoch nur durch umfangreiche Baumaßnahmen, die das Land zu 100 % finanziert, erreichbar. Der hohe bürokratische Aufwand hindert erheblich. In Zukunft muss dies verbessert werden.

Neun Jahre vor Beschlussfassung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Ver­abschiedung des Wassergesetzes 28 Unter­haltungsverbände für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung gesetzlich ge­gründet. Diese sind in den jeweiligen Nie­derschlagsgebieten und Flusseinzugsbe­reichen etabliert worden.

Damit bilden sie eine hervorragende Einheit zur Umsetzung operativer Maß­nahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele in Bezug auf die Oberflächengewässer.

Der Bundesgesetzgeber hat dabei ge­klärt, dass die Gewässerunterhaltung den WRRL-Zielen, ausgedrückt in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnah­menprogrammen, nicht widersprechen darf. Der Landesgesetzgeber hat im sachsen-anhaltischen Unterhaltungsbe­griff geregelt, dass neben der Sicherstel­lung des Wasserabflusses auch Pflege und Entwicklung jeweils bei der Durch­führung der Unterhaltung zu beachten sind. Während die Pflege mehr dem Er­haltungszustand dient, ist die Entwick­lung auf die Erreichung des guten Zu­standes bzw. des guten Potenzials ausge­richtet. Die Grenze dieses Handelns ist durch die Abgrenzung zum Gewässer­ausbau beschrieben. Beiträge der Mit­glieder dürfen nur für Gewässerunter­haltung verwendet werden.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 12/2015 (Dezember 2015)
Seiten: 3
Autor: Godehard Hennies

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