Im Zuge der Erweiterung des Rheinkraftwerks Iffezheim mit Einbau einer fünften Rohrturbine war die Herstellung von drei Baugruben erforderlich, die Oberwasser-Baugrube (Einlauf), die Hauptbaugrube (Kraftwerk) und die Unterwasser-Baugrube (Saugschlauch und Auslauf). Sämtliche Baugruben befanden sich innerhalb einer an das bestehende Kraftwerk anschließenden
Erweiterung des vorhandenen Querbauwerks (Damm). Im folgenden Beitrag wird über die Planung dieser Baugruben berichtet.
Im Zuge der Erweiterung des Rheinkraftwerks Iffezheim mit Einbau einer fünften Rohrturbine war u. a. die Herstellung von drei Baugruben erforderlich [1]. Diese Baugruben zur Herstellung der 5. Maschine waren bei Aushubtiefen von bis zu etwa 30 m für Wasserdruckdifferenzen vonüber 20 m zu bemessen. Das Baufeld wurde von der Bundesstraße B 500 bzw. der Departementstraße D 4 sowie der Fischaufstiegsanlage gequert, beide sollten während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb gehalten werden. Bereits der Entwurf sah eine Unterteilung der Baumaßnahme in die drei Teilbaugruben Oberwasserbaugrube (OWBaugrube), Hauptbaugrube (HBG) und Unterwasserbaugrube (UW-Baugrube) vor. Die Baugruben wurden im Wesentlichen durch den sog. oberwasserseitigen Baugrubenabschluss der OW-Baugrube und die ovale Form der HBG (korbbogenförmige Baugrube) charakterisiert, aufwelche nachfolgend näher eingegangen werden soll (Bild-1). Beim oberwasserseitigen Baugrubenabschluss handelte es sich um die südliche Wand, welche die OW-Baugrube während der Bauphase in Richtung des aufgestauten Rheins abschließt. Mit Inbetriebnahme der Maschine 5 war diese Wand abzubrechen, um den Zufluss des Rheinwassers zur Turbine zu ermöglichen. Zunächst war vorgesehen den Baugrubenabschluss mit mehreren Steifen- und Verpressankerlagen vor der bestehenden Ufermauer herzustellen. Dabei wäre es erforderlich gewesen, die zum globalen Dichtungssystemgehörende bestehende Sohlendichtung (Wasserdruckdifferenz ober- und unterhalb Sohle ca. 10 m) bei der Wand- und Verpressankerherstellung zu durchstoßen, wobei die Gefahr von Undichtigkeiten zu berücksichtigen war. Es wurde daher im Rahmen der Ausführungsplanung entschieden, den oberwasserseitigen Baugrubenabschluss in die bestehende Ufermauer zu verlegen. Dadurch konnte ein Durchstoßen der bestehenden Sohlendichtung (Asphaltdichtung, Betonplatten)vermieden und das Systemrisiko reduziert werden.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 01-02/2015 (März 2015) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr.-Ing. Marc Raithel Dipl.-Ing. Andreas Kirchner | |
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