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Am 11.11.2015 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV-RefE) vorgelegt.
Die neu gefasste Verordnung verfolgt vor dem Hintergrund der fünfstufigen Abfallhierarchie der §§ 6 bis 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)das Ziel, die Getrenntsammlung und das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen zu stärken und im Sinne eines umfassenderen Ressourcenschutzes Materialkreisläufe zu schließen.
Zugleich wird mit der Novelle der über 13 Jahre alten bisherigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)der Kritik Rechnung getragen, dass die bisherigen Vorgaben an einigen Stellen nur schwer vollzogen werden konnten.Um einen effizienteren Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen stringenter gefasst, die Regelungen deutlich gestrafft und die Dokumentationspflichten präzisiert.
Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, einen Überblick über die geplanten Regelungen zu geben und die wichtigsten Neuerungen aufzuzeigen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 06 - 2015 (Dezember 2015) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Regierungsrat Dr. Jean Doumet | |
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