Interkommunale Zusammenarbeit bis zur Vergaberechtsreform unzulässig?

Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 3.12.2014 – Verg 8/14

Vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts nicht umfasst ist unter bestimmten Voraussetzungen die interkommunale Zusammenarbeit. Hierbei handelt es sich bislang ausschließlich um Richterrecht. Der deutsche Gesetzgeber ist durch die Richtlinie 2014/24/EU angehalten, bis zum 18.4.2016 die interkommunale Zusammenarbeit im nationalen Recht zu regeln. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt eine interkommunale Kooperation zulässig ist.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2015 (Januar 2015)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Dominik R. Lück

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