Regulierte Selbstregulierung nach der Verpackungsverordnung

Nach der Novelle ist vor der Novelle. So lässt sich die gegenwärtige Situation zur Verpackungsverordnung (VerpackV) nach den beiden Novellen im Juli 2014 charakterisieren.

Nachdem der Verordnungsgeber die 6. Novelle der VerpackV verabschiedet hatte, mit der er im Wesentlichen EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt hat,stand sogleich die 7. Novelle an, mit der Änderungen bei § 6 VerpackV vorgenommen wurden: Hinsichtlich der Rücknahme von Verkaufsverpackungen vom privaten Endverbraucher wurden die Bestimmungen zur Eigenrücknahme (§ 6 Abs. 1 S. 5–7 VerpackV a.F.) ersatzlos gestrichen, die Regelung zu Branchenlösungen (§ 6 Abs. 2 VerpackV) wurde erheblich modifiziert. Nun wirft bereits die nächste Novelle ihre Schatten voraus, die möglicherweise noch tiefer greifende Änderungen im Recht der Verpackungsentsorgung mit sich bringen wird. Denn im Zuge der Diskussionen um den Erlass eines Wertstoffgesetzes steht die gesamte duale Verpackungsentsorgung auf dem Prüfstand. Der Kernpunkt der Diskussion, wie die zukünftige Erfassung und Verwertung von Verpackungen (wie auch von stoffgleichen Nicht-Verpackungen) rechtlich strukturiert werden soll, ist dabei, wer letztlich die abfallrechtliche Organisationsverantwortung tragen soll: Bleibt es – entsprechend dem Gedanken der Produktverantwortung (§§ 23 ff. KrWG) – bei einer Primär-Verantwortung der Wirtschaft oder findet eine Aufgaben-Rückverlagerung auf die Kommunen statt? Vor diesem Hintergrund erscheint es angebracht, sich – unter Einbeziehung der mit der VerpackV gewonnenen Erfahrungen – Gedanken über die Strukturierung des Rechts der Verpackungsentsorgung zu machen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2015 (Januar 2015)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Professor Dr. Kristian Fischer

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