„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Mit diesem Satz beginnt der Text der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Er verdeutlicht den überragenden Wert des Schutzguts „Wasser“ innerhalb der Europäischen Union. Die Notwendigkeit eines europäischen Gewässerschutzes erschließt sich vor allem aus dem Umstand, dass Flüsse, Seen und auch das Grundwasser Grenzen überschreiten und in der Folge einer transnationalen Regelung bedürfen.
Die letzte, die deutschen Gewässer betreffende Studie des Umweltbundesamts – sie stammt aus dem Jahre 2009 – zeigte, dass von den untersuchten Wasserkörpern nur 10% über einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand verfügten. Der Wert liegt deutlich unterhalb des Ziels der WRRL, spätestens nach 15 Jahren, d.h. bis zum Ende des Jahres 2015, für 100 % der Oberflächengewässer eine positive Bewertung zu erreichen. Nach einer Prognose des BMU ist dieses Ziel unerreichbar.
Mit Blick auf die Konkretisierung des Verschlechterungsverbots und seine Bedeutung für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren hat sich das BVerwG im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH gewandt. Darauf werde ich zurückkommen nach einigen allgemeinen Ausführungen zum Regelungsbereich und zu Bezugsgrößen des Verschlechterungsverbots und nach einem Überblick über bislang in Literatur und Rechtsprechung zur Problematik vertretene Lösungsansätze. Schließen werde ich mit Überlegungen dazu, in welcher Form sich das Verschlechterungsverbot i.S. eines praktikablen Verwaltungsvollzugs am besten handhaben lässt, um einerseits eine weitgehende Verbesserung der Gewässerqualität herbeizuführen und andererseits zu verhindern, dass das Verbotzu einer „projekterschwerenden Veränderungssperre“ mutiert.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 04 - 2014 (November 2014) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine | |
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Die Nationale Wasserstrategie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.
Normen, Regelwerke und Kommentare zum Erhalt der Wassergüte
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Diverse DIN- und EN-Normen, die Arbeitsblätter des DVGW, die Richtlinien des VDI, verschiedene Kommentare zu den Normen, die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes – und über allem natürlich die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001): Für Planer, Fachhandwerker und Hausbesitzer bzw. Betreiber wird die rechtssichere Vorgehensweise zum Erhalt der Trinkwassergüte zunehmend unübersichtlicher. Im Zweifelsfall sollten sich Anwender an den strengeren Vorgaben orientieren!
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Steigende Huminstoffeinträge in Trinkwassertalsperren – Belastung aus naturbelassenen Standorten
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Steigende Huminstoffeinträge in Trinkwassertalsperren führen zunehmend zu Schwierigkeiten bei der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk. Der Beitrag erläutert am Beispiel der sächsischen Trinkwassertalsperre Carlsfeld die Problematik, nennt potenzielle Ursachen und stellt Maßnahmen des Talsperrenbetreibers zur Verringerung der Einträge vor.
Das Vorkommen von Pflanzenschutzmitteln und ihren Metaboliten – nationale Bewertung und Lösungsansätze im Vollzug und auf freiwilliger Basis
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (5/2010)
Aus Sicht des DVGW ist der Gewässerschutz eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Versorgungssicherheit in der Trinkwasserversorgung. Je geringer die genutzten Gewässer belastet sind, desto sicherer ist der Betrieb der Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung. Ziel muss es sein, die Gewässer so zu schützen, dass aus ihnen allein mit naturnahen oder einfachen Aufbereitungsverfahren Trinkwasser gewonnen werden kann. Solche Verfahren zeichnen sich durch einen möglichst geringen stofflichen und technologischen Aufwand aus.