Zur Anwendbarkeit und Reichweite bodenschutzrechtlicher Sanierungspflichten

Besprechung des Urteils des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.12.2013 (Az.: 2 L 20/12)

Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt hat sich Ende 2013 zur Anwendbarkeit des Bodenschutzrechts und zum Umfang der allgemeinen Anordnungsermächtigung des § 10 Abs. 1 BBodSchG geäußert (Urteil vom 12.12.2013 – 2 L 20/12, juris). Hintergrund der Entscheidung des OVG ist die (rechtswidrige) Verfüllung unter Bergaufsicht stehender Tongruben mit geschredderten Haus- und Gewerbeabfällen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2014 (November 2014)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Alexander Ockenfels

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