Da kann man doch noch was draus machen! - Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz – ökologisch, praktisch und transparent

Für die notwendige ökologische Transformation der Wirtschaft ist neben der Energiewende die Lösung der Ressourcenfrage von entscheidender Bedeutung. Die Abfallwirtschaft ist der zentrale Hebel um auf Produktionsprozesse und Nutzungsgewohnheiten nachhaltig einzuwirken und so den absoluten Ressourcenverbrauch zu verringern und mehr Lebensqualität bei gleichzeitig weniger Rohstoffverbrauch zu erreichen. Unser Ziel muss es daher sein, dauerhaft ein modernes und umweltfreundliches Konzept der Sammlung und Verwertung von Abfällen zu etablieren.

Klar ist: eine moderne Gesellschaft braucht Rohstoffe, um die Produkte des täglichen Lebens herzustellen. Doch vielfach werden Ressourcen einfach nur verschwendet, wenn beispielsweise Produkte mehrfach eingepackt sind oder in überdimensionierten Verpackungen, damit sie größer oder wertvoller erscheinen. Wir müssen sparsam mit unseren Rohstoffen umgehen und diese so lange wie möglich bzw. so oft wie möglich nutzen. Dafür braucht es ressourcenschonendes Produkt- und Verpackungsdesign und bessere Konzepte für den Umgang mit den Wertstoffen in unseren Abfällen als sie heute in der Verpackungsverordnung vorgegeben sind.
Es braucht also im Rahmen einer neuen, ganzheitlichen Ressourcenpolitik ein Wertstoffgesetz, das hohe und dynamisch anwachsende Recyclingquoten für alle Wertstoffe im Müll festlegt. Dieses betrifft nicht nur Plastik und Metalle, sondern auch Elektroschrott, Papier, Glas und Sperrmüll. Diese Quoten müssen dann analog auch für hausmüllähnlichen Gewerbemüll gelten. Denn es ist nicht einsehbar, warum in Privathaushalten mühsam getrennt wird, an Unternehmen aber geringere Ansprüche gestellt werden, ihre Abfälle zu recyceln.
Unser Anspruch an ein neues Wertstoffgesetz ist also: Abfallvermeidung und stoffliche Weiternutzung der enthaltenen Rohstoffe, wo immer es geht, auch wenn dieses zunächst teurer ist als reines Verbrennen zur Beseitigung des Mülls. Erst ganz am Schluss der Nutzungskette soll zukünftig die „energetische Nutzung" oder „thermische Verwertung" der nicht mehr anders nutzbaren Bestandteile des Mülls stehen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 12/2014 (Dezember 2014)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Peter Meiwald
Britta Haßelmann
Franz Untersteller

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
In Nordrhein-Westfalen werden mehr als die Hälfte der in privaten Haushalten anfallenden Abfälle getrennt gesammelt und überwiegend stofflich verwertet. Den größten Anteil haben Bio- und Grünabfälle. Im Jahr 2023 sind rund zwei Millionen Tonnen Biound Grünabfälle getrennt gesammelt und verwertet worden. Dies entspricht einer Menge von durchschnittlich 109 Kilogramm Bio- und Grünabfällen pro Kopf der Bevölkerung.

Rechtliche Herausforderungen für den Betrieb von Bioabfallbehandlungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Die Kreislaufwirtschaft und somit auch die Bioabfall- und Kompostwirtschaft (BioKom- Wirtschaft) ist ein Bereich, in dem sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren erheblich gewandelt hat. Vor allem die Vorgaben der Europäischen Union (EU) haben dazu beigetragen, dass die rechtlichen Regelungen immer komplexer und umfangreicher geworden sind.

„Opt-in“ in den europäischen Emissionshandel für deutsche Abfallverbrennungsanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Betrachtung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024

Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschaftsrecht (Teil 1)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Das Kreislaufwirtschaftsrecht zeichnet sich, nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner starken unionsrechtlichen Vorprägung, durch eine große Dynamik aus. In diesem Rahmen spielt die Rechtsprechung eine es wesentlich prägende Rolle. Auch wenn sich die an sie herangetragenen Fragestellungen häufig ähneln (z.B. „Was ist (schon und noch) Abfall? Welche Pflichten gelten für wen nach dem Anfallen von Abfall? Wie ist Abfall zu entsorgen und welche Regeln gelten für Entsorgungsbetriebe? Welche Rolle nehmen die Abfallbehörden ein?“), sehen sich die Gerichte immer wieder mit neuen Konstellationen konfrontiert.

Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...