Zusammenwirkung von Wasserwirtschaftsverwaltung und Flurneuordnungsbehörde bei der Umsetzung von Maßnahmen nach WRRL

Durch die Vorgaben der Europäischen Union müssen Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden. Dies stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Insbesondere die Herausnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen aus der Produktion und deren Bereitstellung für den Natur- und Umweltschutz erfordert ein hohes Engagement im Bereich des Landmanagements. Wege zur einvernehmlichen Umsetzung von Baumaßnahmen der WRRL im Zusammenwirken von Wasserbau- und Flurneuordnungsbehörde werden aufgezeigt und verschiedene Verfahrensarten, wie sie das Flurbereinigungsgesetz bereithält, werden vorgestellt.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (LU MV) errechnete in seinem unveröffentlichten Zwischenbericht zur Umsetzung der WRRL aus dem Jahre 2012 für Mecklenburg-Vorpommern einen Flächenbedarf für die Entwicklungsräume an den natürlichen Gewässern von rund 10.000 ha. Für Renaturierungen an erheblich veränderten Gewässern wurde ein Flächenbedarf von ca. 6.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Die wohl wichtigste Herausforderung bei der Umsetzung von Maßnahmen der EG-WRRL ist somit die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Flächen im unmittelbaren Gewässerumfeld.
Diese Bereitstellung stellt den Baulastträger auf Grund der vielfältigen Bodeneigentümer, dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG sowie der freien Verfügbarkeit des Eigentümers über eine in seinem Eigentum stehende Sache nach Paragraph 903 BGB vor große Herausforderungen. Zur Lösung dieses Problems wird seit nunmehr zehn Jahren im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) das Instrument der Flurneuordnung eingesetzt.
Häufig wird das Flurbereinigungsverfahren von Vertretern des Natur-und Umweltschutzes argwöhnisch beäugt. Die Ursachen liegen in den Flurbereinigungsverfahren der 60er- und 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts, wo zur Verbesserung der Agrarstruktur Meliorationsanlagen errichtet, Hecken und Gräben bzw. Bachläufe beseitigt oder begradigt sowie Straßen und Wege ausgebaut wurden.
Die Aufgaben der Flurbereinigungs- bzw. Flurneuordnungsbehörden haben sich im Laufe der Zeit entsprechend den geänderten Rahmenbedingungen erheblich verändert.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 12/2014 (Dezember 2014)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dipl. Biologin Dörte Kolbow
Dipl. Vermessungsingenieur Romuald Bittl

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