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Die Regelungen zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen in den §§ 17, 18 des am 1.6.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) standen im damaligen Gesetzgebungsverfahren im Zentrum der abfallpolitischen Kontroverse zwischen Bund und einem Großteil der Länder. Eine Einigung über die konkrete Ausgestaltung der Vorschriften wurde letztlich erst im Vermittlungsverfahren erreicht.
Im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Vermittlungsergebnis im Bundesrat und Bundestag hatte sich die Bundesregierung in einer Protokollerklärung verpflichtet, binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des KrWG die Erreichung der mit den Regelungen intendierten Ziele der „Stärkung des Wettbewerbs sowie der Verbesserung von Qualität und Quantität des Recyclings“ zu überprüfen. Die Bundesregierung stellte dabei auch in Aussicht, dass bei einer Verfehlung der Ziele unverzüglich gesetzliche Maßnahmen eingeleitet würden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind nunmehr in einem Monitoring-Bericht zusammengefasst worden, den das Bundeskabinett am 12.3.2014 offiziell beschlossen hat. Die Reaktionen der Verbände auf den Monitoring-Bericht weichen – entsprechend ihrer jeweiligen Positionierung zu dem Thema – voneinander ab. Zwar wird der Bestandsaufnahme und Analyse des Berichts einhellig zugestimmt. Im Gegensatz zur kommunalen Entsorgungswirtschaft zeigt sich die private Entsorgungswirtschaft jedoch enttäuscht darüber, dass die Bundesregierung den Bericht nicht zum Anlass nimmt, die Regelungen zur gewerblichen Sammlungen in ihrem Sinne zu ändern.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2014 (Juni 2014) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Ministerialrat Dr. Frank Petersen Isabella Hermanns | |
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zu schaffen, für den Herbst 2014 hat das Bundesumweltministerium die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs angekündigt.