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Im Februar 2014 hat die Europäische Union (EU) drei neue Vergaberichtlinien erlassen und damit das europäische Vergaberecht komplett novelliert. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die erstmalige Kodifizierung der in der EuGH Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitute der Inhouse-Vergabe und der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie der Grundsätze über die Wesentlichkeit von Vertragsänderungen. Im Folgenden werden diese Regelungen einer ersten Analyse im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die abfallwirtschaftliche Vergabepraxis unterzogen.
Ergebnis der EU-Novelle sind insgesamt drei umfangreiche Vergaberichtlinien, die am 26.2.2014 endgültig verabschiedet und am 28.3.2014 im Europäischen Amtsblatt bekanntgemacht wurden. Von zentraler Bedeutung für die Entsorgungswirtschaft ist dabei die Allgemeine Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU – AVR). Daneben sind in bestimmten Fallkonstellationen auch die Regelungen der komplett neuen Richtlinie über die Konzessionsvergabe (Richtlinie 2014/23/EU – KVR) und der novellierten Sektorenvergaberichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU – SVR) bedeutsam. Allen drei Richtlinien ging ein aufwendiges, über zwei Jahre währendes Richtliniengebungsverfahren voraus, das mit den ursprünglichen Richtlinienvorschlägen der Kommission vom 20.12.2011 eingeleitet worden war. In einem zähen Ringen zwischen den EU-Institutionen(Kommission, Rat, Parlament) konnte schließlich im Sommer 2013 ein endgültiger Kompromiss erzielt werden, der im Folgenden durch die einzelnen Institutionen verabschiedet wurde. Die Richtlinien sind dann – nach ihrer Verkündung – am17.4.2014 in Kraft getreten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2014 (Juni 2014) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann | |
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