Im eigenen Interesse: Vorsicht beim Umgang mit Asbestfasern

Seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Diese Substanz gilt als krebserregend. Viele langlebige Asbestprodukte wie Bodenbeläge oder Dachplatten sind jedoch noch weit verbreitet. Beim Abbruch sowie bei Sanierungen und der Instandhaltung von Bauwerken müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehaltenwerden. Zur Vermeidung gesundheitlicher Spätfolgen sollten Sauger eingesetzt werden, die insbesondere in ihrer Filterleistung auf diesen Anwendungsbereich abgestimmt sind.

Foto: Kärcher(18.08.2014) Wegen vielfältiger Verwendungsmöglichkeiten und hervorragenden technischen Eigenschaften wie geringer Dichte, hoher Hitzebeständigkeit und guter chemische Resistenz wurde Asbest früher in zahlreichen Produkten eingesetzt – darunter Dacheindeckungen, Fußbodenbeläge, Fassadenverkleidungen und in- Rohren. In Gebäuden, die Mitte der 1960er- bis Ende der 1970er-Jahre errichtet wurden, ist besonders häufig Asbest festzustellen. Seit über 20 Jahren ist die Verwendung von Asbest in Deutschland generell verboten. Der Umgang mit der ehemaligen ‚Wunderfaser’ hat bei vielen Menschen zu ernsthaften Erkrankungen geführt, wenn feinste Fasern eingeatmet wurden. Nach zehn bis 30 Jahren traten schwere Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder bösartige Bindegewebstumore auf.
Gebäude der zweiten Nachkriegsmoderne müssen heute umfangreich saniert oder gar abgerissen werden. Asbestsanierungen sollten grundsätzlich von Spezialfirmen übernommen und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Alfred Kärcher Vertriebs GmbH (Winnenden)
Autorenhinweis: Mareike Quassovski (Dortmund)
Foto: Kärcher



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juli/August 2014 (August 2014)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Mareike Quassovski

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