This article examines the odorisation process of biomethane before it is injected into the natural gas grid in the Netherlands. Odorisation of biomethane is accompanied with risks and inadequate odorisation might have substantial legal and physical consequences. This article attempts to address one of the technical risks related to the odorisation of biomethane, which is the odor masking due to a trace component in the biomethane. Furthermore, this article investigates the liability and responsibility with regards to this odor masking in the light of the European Union’s Product Safety Directive. It can be concluded that it remains unclear who can be held responsible if the biogas producer is not the one who injects the biomethane into the gas grid (biomethane injector). Moreover, the European product liability regime does not cover all aspects in case damages occur due to inadequately odorised biomethane.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Issue 02/2013 (August 2013) | |
Seiten: | 15 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 41,65 | |
Autor: | LLM Daisy G. Tempelman Anna Butenko | |
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Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
Ausschreibungen im EEG 2017 – Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
Änderungen bei der Stromvergütung für Biogasanlagen vorgesehen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2014)
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den offiziellen Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Er enthält die vorgesehenen Neuregelungen und wird auf die Biogasbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Neue Möglichkeiten für die Integration der Stromerzeugung mittels Biogas in regionalen Bioenergiekonzepten mittels der Einführung der Flexibilitätsprämie durch das EEG 2012
© Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock (6/2012)
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2012 ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es beinhaltet viele Neuerungen, insbesondere auch für Biogasanlagen (BGA). Die Bundesregierung und das Parlament forcieren nun eine erneuerbare Stromerzeugung, die sich zunehmend mit dem Strommarkt, der Stromübertragung, dem Stromhandel und dem Strombedarf auseinandersetzt. Dies wird mit unterschiedlichen Anreizinstrumenten erreicht, die es ermöglichen, den produzierten Strom direkt zu vermarkten. Auch der Stromerzeugung aus Biogas steht der Weg der Direktvermarktung frei.
„Power to gas“ und der neue Rechtsrahmen - Biogaseinspeisung von Wasserstoff und Synthesegas in das Erdgasnetz
© DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH (10/2011)
Biogas in aufbereiteter Form ist chemisch mit fossilem Erdgas vergleichbar und kann dieses ersetzen. Im Energiekonzept der Bundesregierung von 28.09.2010 spielt Biogas aufgrund seiner vielfachen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien eine exponierte Rolle. Der Biogasbegriff ist mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes inhaltlich erweitert worden. Demnach gilt auch Wasserstoff und synthetisch erzeugtes Methan als Biogas, sofern hierzu mindestens 80 % regenerativ erzeugter Strom und CO2 verwendet wurde. Durch die Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff kann Strom in großem Stile speicherfähig gemacht werden, wenn man das Aufnahmepotenzial des Erdgasnetzes und der Erdgasspeicher heran zieht. Durch diese Wandlungsmöglichkeit von elektrischer Energie können Arbitragealternativen in örtlicher und zeitlicher Sicht generiert werden. So kann im Norden Deutschlands produzierter Windstrom zeitlich nachfrageadäquat z. B. an Verbrauchsschwerpunkten im Süden Deutschlands mittels Gaskraftwerken konsumiert werden (Zeit- und Raumarbitrage). Neben Änderungen im EnWG finden die Möglichkeiten der „Power to gas“- Technik auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Berücksichtigung.