Anmerkung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15.2.2013 – 7 K 1970/09

Das abgedruckte Urteil des VG Aachen ist in seiner konkreten gewässerpolitischen Relevanz gewiss unspektakulär: Das Gericht hebt den auf einen Bewilligungsantrag für den Betrieb einer Wasserkraftanlage ergangenen ablehnenden Bescheid der beklagten Wasserbehörde auf und verpflichtet diese zur Neubescheidung auf Grundlage eines noch zu ermittelnden Sachverhalts. Trotz der eher regionalen Bedeutung des entschiedenen Falles ist das Urteil jedoch von allgemeinerem Interesse, weil es exemplarisch einige Rechtsfragen beleuchtet, die sich beim Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie nunmehr auch in der administrativen und gerichtlichen Praxis stellen.

Die Wasserrahmenrichtlinie 200/60/EG (WRRL) war für die deutsche Wasserwirtschaft bis vor wenigen Jahren in erster Linie ein planerisches Projekt, das vor allem die Verwaltungen selbst beschäftigte: Die Wassergesetze der Länder schrieben vor, im Anschluss an die bereits erfolgten Bestandsaufnahmen bis zum Dezember 2009 für jede Flussgebietseinheit einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Nach § 84 Abs. 2 S. 1 WHG waren dann – vorbehaltlich etwaiger Fristverlängerungen – die im Maßnahmenprogramm aufgeführten Maßnahmen bis zum 22. Dezember 2012 durchzuführen, um so die festgelegten Bewirtschaftungsziele zu erreichen. Grundsätzlich sollte nachdem – freilich schon im Ausgangspunkt unrealistischen – Zeitplan der Richtlinie bis dahin bereits das Gesamtziel eines „guten Gewässerzustands“ verwirklicht sein. Wo jedoch anschließend deutlich wird, dass die Bewirtschaftungsziele nicht erreicht werden, sieht § 82 Abs. 5 WHG eine Untersuchung der Ursachen und ggf. eine Ergänzung des Maßnahmenprogramms durch Zusatzmaßnahmen vor. Die im Rahmen eines aktualisierten Programms geänderten Maßnahmen sind dann nach § 84 Abs. 2 S. 2 WHG innerhalb von drei Jahren durchzuführen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (November 2013)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Flüsse brauchen mehr Raum
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2021)
Vorgestllt werden Naturschutzprojekte des WWF im Biosphärenreservat Mittelelbe. Hier gehen Naturschutz und Hochwasserschutz Hand in Hand

Bundesprogramm Blaues Band an der Schnittstelle zwischen Wasserstraße, Wasserwirtschaft und Naturschutz
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Intakte Flüsse und Auen sind nicht nur für den Naturschutz, die biologische Vielfalt und den Biotopverbund von Bedeutung, sondern erbringen weitere vielfältige Ökosystemleistungen. Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (BBD) trägt dem Rechnung und vereint die Interessen von Wasserwirtschaft, Naturschutz, Freizeit und Erholung. Damit setzt es wichtige Impulse für die Entwicklung der Wasserstraßen des Bundes.

Unterhaltung für Arten und Gewässer in Niedersachsen ist mehr als Abflusssicherung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Intakte Fließgewässer mit naturnahen Ufer- und Sohlenstrukturen sind die Lebensadern der Natur. Der Schutz und die naturnahe Entwicklung der Gewässer sichern intakte Naturräume. Die Gewässerunterhaltung ist deshalb mehr als nur die Sicherung des Abflusses. Sie hat für die Fließgewässerentwicklung und den Artenschutz eine zentrale Bedeutung.

Die Nationale Wasserstrategie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.

Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...