Wasserrecht und Wasserrahmenrichtlinie in Frankreich

Der folgende Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über das französische Wasserrecht und stellt hierzu einige grundsätzliche Betrachtungen insbesondere in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000
(WRRL) an.

Zuerst wird auf zwei allgemeine Aspekte des Wasserrechts eingegangen. Der französische Gesetzgeber hat sich bereits in den 1960er Jahren für eine Gewässerbewirtschaftung im Rahmen von Flussgebietseinheiten entschieden, was erhebliche Auswirkungen auf die wasserrechtlich relevanten Gebiets- und Behördenstrukturen hat (II). Diese Entwicklung wurde in Spanien bereits ein halbes Jahrhundert früher vollzogen und rechtfertigt einen knappen rechtsvergleichenden Exkurs. Im Anschluss an diesen ausführlich dargestellten Aspekt wird ein kürzerer Abschnitt den wasserrechtlichen Quellen in Frankreich gewidmet (III).

Vier besonders problematische Themenbereiche im französischen Wasserrecht (IV) sind danach anzusprechen: die Rechtsnatur des Wassers, die wasserwirtschaftliche Planung und Maßnahmenprogramme, einige grundsätzliche finanzrechtliche Aspekte des Wasserwirtschaftsrechts und der rechtliche Rahmen zum Schutz der Wassergute.














































































































Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (November 2013)
Seiten: 10
Autor: Dr. jur. Jochen Sohnle

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