Der folgende Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über das französische Wasserrecht und stellt hierzu einige grundsätzliche Betrachtungen insbesondere in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000
(WRRL) an.
Zuerst wird auf zwei allgemeine Aspekte des Wasserrechts eingegangen. Der französische Gesetzgeber hat sich bereits in den 1960er Jahren für eine Gewässerbewirtschaftung im Rahmen von Flussgebietseinheiten entschieden, was erhebliche Auswirkungen auf die wasserrechtlich relevanten Gebiets- und Behördenstrukturen hat (II). Diese Entwicklung wurde in Spanien bereits ein halbes Jahrhundert früher vollzogen und rechtfertigt einen knappen rechtsvergleichenden Exkurs. Im Anschluss an diesen ausführlich dargestellten Aspekt wird ein kürzerer Abschnitt den wasserrechtlichen Quellen in Frankreich gewidmet (III).
Vier besonders problematische Themenbereiche im französischen Wasserrecht (IV) sind danach anzusprechen: die Rechtsnatur des Wassers, die wasserwirtschaftliche Planung und Maßnahmenprogramme, einige grundsätzliche finanzrechtliche Aspekte des Wasserwirtschaftsrechts und der rechtliche Rahmen zum Schutz der Wassergute.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 04 - 2013 (November 2013) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. jur. Jochen Sohnle | |
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Die Nationale Wasserstrategie
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Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.
Wasserrahmenrichtlinie und Rechtsetzungsföderalisierung in Spanien
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Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 – C-151/12
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Kann die Wasserwirtschaft die „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ lösen?
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Zur Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungszyklus der EG-Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten 2013 die „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen" der Öffentlichkeit vorlegen. Eine Auswertung der entsprechenden Angaben aus dem ersten Zyklus identifiziert die intersektorale Koordinierung als zentrale Herausforderung bei der Erreichung der Richtlinienziele und entwickelt eine Methodik zur Ableitung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, die diese Herausforderung berücksichtigt.
Die Interkalibrierung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie – Neue Ergebnisse und Resümee
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Die unterschiedliche Bewertung des ökologischen Zustands nach EG-Wasserrahmenrichtlinie durch die Mitgliedstaaten wurde in der sogenannten Interkalibrierung harmonisiert. Ein für die zweite Phase (2008 bis 2011) revidierter Leitfaden vereinheitlichte Ablauf und Kriterien der Interkalibrierung zwischen den verschiedenen Biokomponenten und Gewässerkategorien. Nahezu alle deutschen Bewertungsverfahren konnten erfolgreich interkalibriert werden. Der Prozess förderte den internationalen Fachaustausch und schaffte einheitliche ökologische Standards in der europäischen Gewässerbewirtschaftung.