Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV – Ein Überblick zum Entwurf vom 22.7.2013

Die Tatsache, dass wir in Deutschland in absehbarer Zeit die Anforderungen an den anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einheitlich über eine Rechtsverordnung des Bundes regeln und nicht mehr in 16 zum Teil doch sehr unterschiedlichen Anlagenverordnungen der Länder, ist überfällig und wird von den Betroffenen sicherlich einhellig begrüßt. Es ist allerdings zu bedauern, dass es offensichtlich nicht gelingt, eine schlanke, für die betriebliche Praxis verständliche und der Betreibereigenverantwortung stärker Rechnung tragende Verordnung zu entwickeln. Die Notifizierungsfassung der Bundes-Anlagenverordnung ist in vielen Punkten immer noch vielzu bürokratisch. Unbefriedigend gelöst sind zu dem die Regelungen zu den festen Gemischen und für Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs. Die Herausnahme der landwirtschaftlichen Anlagen (JGS-Anlagen) aus dem Anwendungsbereich der AwSV kann ebenfalls keine befriedigende Dauerlösung sein.

Auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen hat das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, Nr. 51 vom 6.8.2009,Seite 2585 ff.), in Kraft getreten am 1. März 2010, die Voraussetzungen für eine abweichungsfeste Vollregelung des Bundes in diesem wichtigen Gebiet des Wasserrechts geschaffen. Der aktuell vorliegende Entwurf der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 22. Juli 2013 legt Regelungenfest für alle ortsfesten oder ortsfest benutzten Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen i.S.d. § 62 WHG umgegangen wird; also in denen beispielsweise diese Stoffe gelagert, hergestellt oder verwendet werden. Der Anwendungsbereich – und damit auch der Kreis der Betroffenen– ist sehr groß, da hier sowohl die große Zahl der privaten Heizölverbraucheranlagen und der öffentlichen Tankstellen geregelt werden als auch die Vielfalt der industriellen Anlagen wie Chemieanlagen, Galvanikanlagen, Hydraulikaggregate, Werkzeugmaschinen, Pressen, Lagerhallen, Lagertanks, Fass- und Gebindelager, aber auch Biogasanlagen, Erdwärmesonden oder Solarkollektoren.

Zu dem vom BMU vorgelegten Referentenentwurf vom 24. November 2010 hatten die beteiligten Kreise im Rahmen des Anhörungsverfahrens schriftlich Stellung genommen. Im Anschluss daran hat das BMU Fachgespräche zu einzelnen Themenbereichen geführt, um Lösungsmöglichkeiten zu strittigen Festlegungen zu finden (mündliches Anhörungsverfahren). Nach einer längeren Zeit der Auswertung und Diskussion hat das BMU am 2. Februar 2012 mit einem überarbeiteten Verordnungsentwurf die Ressortabstimmung gestartet, die Mitte 2013 nach knapp anderthalb Jahren mit der Zustimmung aller Bundesministerien beendet werden konnte. Am 22. Juli 2013 hat das BMU die Notifizierung der Bundes-Anlagenverordnung bei der EU-Kommission mit der nachfolgend vorgestellten Entwurfsfassung eingeleitet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (November 2013)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Anne Janssen-Overath

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