Die Umsetzung der europäischen Industrieemissionrichtlinie in das deutsche Umweltrecht ist weitgehend abgeschlossen. Nunmehr ist es die Aufgabe der Länder, den Vollzug der neuen Regelungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht sicherzustellen.
Die Umsetzung der IED -Richtlinie (Industrial Emissions Directive) in deutsches Recht erforderte neben umfangreichen Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz auch Neuerungen im Wasserhaushalts- und Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie fünf weitere Gesetze. Zudem mussten zahlreiche Verordnungen angepasst werden, einige zentrale Verordnungen des Immissionsschutzes – wie die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – wurden sogar vollständig neu erlassen. Neu ist außerdem eine Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen.
Praktiker auf Behörden- wie auch auf Betreiberseite hatten schon lange vor der Umsetzung der Richtlinie intensiv über deren Inhalte diskutiert: Behördenvertreter zeigten sich besorgt darüber, wie mit knappem Personal die strengen Vorgaben der Richtlinie für die Anlagenüberwachung eingehalten werden können, insbesondere die den Behörden vor Ort künftig vorgegebenen Fristen für die Inspektion von Anlagen.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 04/2013 (April 2013) | |
| Seiten: | 3 | |
| Autor: | Dr. Jens Martin König Ministerialrätin Dr. Ellen Rössner Ministerialrätin Barbara Willius | |
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