Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie in Deutschland

Das umfassendste Europäische Regelwerk in der Luftreinhaltung stellt die seit Januar 2011 geltende Richtlinie über Industrieemissionen dar. Die formelle Umsetzung in nationales Recht ist zwar abgeschlossen. Mit der in der IE-Richtlinie geforderten Stärkung der BVT-Merkblätter und der damit einhergehenden Verbindlichkeit der Einhaltung der Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen wird jedoch ein kontinuierlicher Umsetzungsprozess im nationalen untergesetzlichen Regelwerk erforderlich.

Das nationale Immissionsschutzrecht wird in hohem Maße von europäischen Vorgaben geprägt. So bestimmen neben dem Anlagengenehmigungsrecht, die europäische Luftqualitätsrichtlinie, die Richtlinie für nationale Höchstmengen, die Umgebungsrichtlinie oder auch die Ökodesignrichtlinie maßgebend das Geschehen im Immissionsschutzrecht. Das umfassendste Europäische Regelwerk in der Luftreinhaltung stellt die seit Januar 2011 geltende Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU [1] (engl. Industrial Emissions Direktive; IED) dar. Die Richtlinie über Industrieemissionen (nachfolgend IE-Richtlinie; IE-RL) ersetzt die bisherige Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die sogenannte IVU-Richtlinie. Gleichzeitig integriert die IE-Richtlinie sechs sektorale europäische Richtlinien, wie die Richtlinie über Großfeuerungsanlagen, die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen, drei Richtlinien zur Titandioxidproduktion sowie die Lösemittelrichtlinie [2].



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Quelle: Wasser und Abfall 04/2013 (April 2013)
Seiten: 4
Autor: Dipl.-Umweltw., Dipl.-Wirt. Ing. Hans-Peter Ewens

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