Die Realisierung von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes kann durch aufeinander abgestimmte Verfahrensschritte (Raumordnungsverfahren, Moderationsverfahren, wasserwirtschaftliche Planfeststellung) weitgehend im Konsens erreicht werden. Eine wirksame Hochwassermanagement-Risikoplanung erfordert eine Abstimmung mit der Raumord¬nung und kommunalen Bauleitplanung. Dabei spielen die Hochwasserpartnerschaften eine entscheidende Rolle, um gebietsbezogene Maßnahmen für ganze Flussgebiete zu entwi¬ckeln, zu verknüpfen und zusammenzuführen.
Der Hochwasserschutz bildet seit vielen Jahren einen der Schwerpunkte rheinland-pfälzischer Landespolitik. Nachdem im technischen Hochwasserschutz der größte Teil der Maßnahmen bereits realisiert ist, steht das Land durch die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) aktuell vor neuen Herausforderungen.Vorhaben zum Hochwasserschutz, insbesondere Vorhaben des technischen Hochwasserschutzes, sind zweifellos raumbezogene Projekte von überörtlicher Bedeutung. Bei der Beurteilung solcher Projekte geht es vorwiegend um die Entscheidung von Nutzungskonflikten, wie z. B. um Konflikte mit der kommunalen Bauleitplanung, dem Naturschutz oder der Landwirtschaft. Die Entscheidung bzw. Abwägung in räumlichen Konfliktsituationen im Rahmen von Raumordnungsverfahren zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Raumordnung.
Im System der räumlichen Planung nimmt die Raumordnung eine besondere Rolle ein. Raumordnung ist zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes (Abs. 1 Satz 1 ROG). Sie ist übergeordnet, weil sie – anders als die Bauleitplanung – überörtliche Planung ist. Sie ist zusammenfassend, weil sie die unterschiedlichen Zielvorstellungen der Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt. Raumordnung muss überfachlich sein, sie darf nicht auf eine Ersatzfachplanung hinauslaufen. Unterschiedliche Anforderungen an den Raum sind aufeinander abzustimmen, die überörtlichen Konflikte sind auszugleichen und es ist Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes zu treffen. Da die Ergebnisse raumordnerischer Prüfungen von den Fachplanungen zu beachten sind, ist das Verhältnis von Raumordnung und der Fachplanung Hochwasserschutz nicht spannungsfrei.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft 11/2013 (November 2013) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz | |
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