Neben den bekannten Technologien zur Energiegewinnung mittels der Wasser-, Solar- oder Windkraft, besteht auch die Möglichkeit zur Nutzung von Gezeitenströmungen durch sogenannte Tidenturbinen. An diese Anlagen werden besondere Anforderungen gestellt, insbesondere im Hinblick auf ihre Strömungsmechanik und Strukturdynamik. Daher werden an Technischen Universität (TU) Berlin unterschiedliche, interdisziplinäre Auslegungs- und Theorieansätze im Rahmen eines Forschungsvorhabens diskutiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf Tidenturbinen untersucht.
Der weltweit steigende Energiebedarf und die gleichzeitige Erschöpfung natürlicher Ressourcen führen verstärkt zur Entwicklung und zum Ausbau neuer Technologien zur Energiegewinnung. Dabei kommt insbesondere dem Bereich der regenerativen Energien eine erhöhte Aufmerksamkeit zu, da dieser eine nachhaltige und generationenverträgliche Lösung des Energiedilemmas verspricht. Im Jahr 2012, welches die UNO nicht zuletzt zum „Internationalen Jahr der nachhaltigen Energien für alle" deklariert hat, rückte auch die Energiegewinnung aus den Ozeanen und den Meeren in den Fokus der Aufmerksamkeit.
Bereits Lord Kelvin beschäftigte sich zum Ende des 19. Jahrhunderts mit der Vorausberechnung von Gezeitenströmungen, dem größten Vorteil dieser Technologie: Sie sind auf längere Zeiträume voraussagbar, wodurch der zu erwartende Energieertrag kalkulierbar wird. Momentan finden daher weltweit Entwicklungen und Tests mit sogenannten Tidenturbinen statt, um die Energie der Gezeitenströmungen zu nutzen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft 03/2013 (März 2013) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | M. Sc. Angela Bauer Prof. Dr.-Ing. Paul Uwe Thamsen | |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
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Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
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