Zur Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungszyklus der EG-Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten 2013 die „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen" der Öffentlichkeit vorlegen. Eine Auswertung der entsprechenden Angaben aus dem ersten Zyklus identifiziert die intersektorale Koordinierung als zentrale Herausforderung bei der Erreichung der Richtlinienziele und entwickelt eine Methodik zur Ableitung der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, die diese Herausforderung berücksichtigt.
In Deutschland waren 2009 circa 38 % des Grundwassers und 90 % der Oberflächengewässer in keinem guten Zustand. Das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), durch ein aufwändiges Maßnahmenprogramm bis möglichst 2015 flächendeckend einen guten Zustand zu erreichen, ist angesichts des enormen Umfangs mit dem Fristverlängerungen gemäß Art. 4.4 WRRL für den ersten Bewirtschaftungszyklus in Anspruch genommen werden, in weite Ferne gerückt. Die Hoffnungen, eine deutliche Zustandsverbesserung herbeizuführen, ruhen jetzt auf dem zweiten Bewirtschaftungszyklus, der von 2015 bis 2021 laufen wird. Zur Vorbereitungen des neuen Zyklus müssen bis Ende 2013 die erstmalig im Jahr 2007 für die Einzugsgebiete festgestellten „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen" (WWBF) nach Art. 14 WRRL überprüft, aktualisiert und der Öffentlichkeit zur Anhörung vorgelegt werden.
Unter den WWBF werden – zumindest in Deutschland – die in einem Einzugsgebiet vorrangigen Handlungsfelder von überregionaler Bedeutung verstanden. Nach dieser Auffassung beziehen sich die WWBF nicht primär auf Defizite, die nur lokal oder regional begrenzt wirken, sondern verweisen auf Probleme mit Folgen für das gesamte Einzugsgebiet. Im ersten Bewirtschaftungszyklus wurden die WWBF in Deutschland, wie auch in anderen europäischen Mitgliedstaaten, in erster Linie auf Grundlage der in den Flussgebieten vorhandenen wesentlichen anthropogenen Gewässerbelastungen gemäß der Bestandsaufnahme im Jahre 2004 ermittelt. Im vorliegenden Aufsatz wird die These vertreten, dass Funktion und Bedeutung der WWBF für den zweiten Bewirtschaftungszyklus nahelegen, bei ihrer Bestimmung ein breiteres Verständnis zugrunde zu legen, das über eine ausschließlich gewässerbezogene und auf Belastungen beschränkte Sichtweise hinausgeht: Ob der Gewässerzustand einer hinreichenden Zahl von Wasserkörpern in Zukunft verbessert werden kann, hängt ganz entscheidend davon ab, inwieweit die bestehenden Vollzugsdefizite behoben werden können. Die WWBF sollten daher nicht nur die Belastungen selbst, sondern auch die Schwierigkeiten bei deren Beseitigung in den Blick nehmen. Durch ihre Verankerung in Art. 14 WRRL sind die WWBF vor allem ein Element der Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Durch eine Explikation der maßgeblichen Umsetzungsprobleme in den WWBF kann ein Bewusstsein für die Komplexität und Umfassendheit der Aufgaben, vor denen die Wasserwirtschaft steht, geschaffen werden.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 1-2/2013 (Januar 2013) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl. Geogr. Frauke Bathe Dr. Bernd Klauer Dr. Johannes Schiller | |
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Die Nationale Wasserstrategie
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Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.
Wasserrahmenrichtlinie und Rechtsetzungsföderalisierung in Spanien
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Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 – C-151/12
Wasserrecht und Wasserrahmenrichtlinie in Frankreich
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Der folgende Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick über das französische Wasserrecht und stellt hierzu einige grundsätzliche Betrachtungen insbesondere in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000
(WRRL) an.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Die Interkalibrierung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie – Neue Ergebnisse und Resümee
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (1/2013)
Die unterschiedliche Bewertung des ökologischen Zustands nach EG-Wasserrahmenrichtlinie durch die Mitgliedstaaten wurde in der sogenannten Interkalibrierung harmonisiert. Ein für die zweite Phase (2008 bis 2011) revidierter Leitfaden vereinheitlichte Ablauf und Kriterien der Interkalibrierung zwischen den verschiedenen Biokomponenten und Gewässerkategorien. Nahezu alle deutschen Bewertungsverfahren konnten erfolgreich interkalibriert werden. Der Prozess förderte den internationalen Fachaustausch und schaffte einheitliche ökologische Standards in der europäischen Gewässerbewirtschaftung.