Sowohl für gewerbliche Abfallsammlungen als auch für gemeinnützige Sammlungen wird seit dem 1.6.2012 in § 18 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)1 eine verbindliche Anzeigepflicht vorgesehen. Dabei muss spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Sammlung (ihrem Beginn) der Träger der Sammlung bei der zuständigen Behörde die Anzeige tätigen (in NRW: untere Abfallwirtschaftsbehörde der Kreise/kreisfreienStädte). Dabei empfiehlt es sich, dass die zuständige Behörde – obwohl gesetzlich nicht vorgesehen – den Eingang der Anzeige (Eingangsstempel) schriftlich bestätigt, damit der Fristenlauf dokumentiert werden kann.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 04 - 2013 (August 2013) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch | |
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Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
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Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
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Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (im Folgenden: örE) und ihre kommunalen Unternehmen haben aufgrund ihrer umfassenden Entsorgungszuständigkeit für alle Abfälle aus privaten Haushalten eine zentrale Stellung im Anzeigeverfahren gemäß § 18 KrWG für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen.1
Straßenrechtliche Bewertung gewerblicher und gemeinnütziger Alttextilsammlungen
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Seit einiger Zeit spielt das Straßen- und Wegerecht für die Abfallwirtschaft eine zunehmende Rolle. Das betrifft vor allem gewerbliche Altkleidersammlungen, deren Anzahl in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist. Altkleidersammlungen im Bringsystem benötigen Stellplätze für die aufzustellenden Altkleidercontainer. Sollen Sammelcontainer auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden, so ist dafür in jedem Fall eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
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Perspektiven der Entsorgungswirtschaft unter aktuellen Randbedingungen aus Sicht der privaten Unternehmen der Branche
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