Die Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen - Erste Vollzugserfahrungen und Rechtsprechung

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (im Folgenden: örE) und ihre kommunalen Unternehmen haben aufgrund ihrer umfassenden Entsorgungszuständigkeit für alle Abfälle aus privaten Haushalten eine zentrale Stellung im Anzeigeverfahren gemäß § 18 KrWG für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen.1

Aufgrund dieser umfassenden Entsorgungszuständigkeit halten die örE und ihre Kommunalunternehmen ein hochwertiges, umfassendes Erfassungs- und Entsorgungssystem vor. Insbesondere gewerbliche Sammlungen können massiv in die kommunalen Entsorgungszuständigkeiten gemäß §§ 17 Abs. 1, 20 KrWG eingreifen und damit auch die kommunale Organisationsverantwortung zur Ausgestaltung der kommunalen Systeme beeinträchtigen. Diesem Umstand tragen die Regelungen der §§ 17, 18 KrWG Rechnung, wonach einerseits die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des örE als überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen können und andererseits in § 18 Abs. 4 KrWG eine Beteiligung des örE im Rahmen des Anzeigeverfahrens zwingend vorgegeben ist.2
 
Die ersten Erfahrungen im Verwaltungsvollzug, aber auch die zwischenzeitlich ergangenen ersten Gerichtsentscheidungen sind im Hinblick auf die Rechtsstellung des örE allerdings widersprüchlich.3
 
Zudem besteht auch Uneinigkeit über die Befugnisse der zuständigen Behörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens, insbesondere in Bezug auf die Forderung nicht ausdrücklich in § 18 Abs. 2 KrWG genannter Angaben, wie solche zu Containerstandorten.
 
Mit diesen verfahrensrechtlichen Fragen beschäftigt sich der vorliegende Beitrag.4
 
1 Vgl. zur Rechtsstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch Wenzel, AbfallR 2012, 231 ff.; Siederer/Wenzel, VKS-News 175, 5.2013, 23 f. (24).
 
2 Vgl. zum Schutz der kommunalen Organisationsverantwortung auch Petersen/Doumet/Stöhr, NVwZ 2012, 521 ff. (525 f.).
 
3 Vgl. zum aktuellen Stand der Rechtsprechung VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2012 – 11 S 12.00357; BayVGH, Beschluss vom 24.7.2012 – 20 CS 12.841; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2012 – 10 S 2554/10; VG Hamburg, Urteil vom 9.8.2012 – 4 K 1905/10; VG Würzburg, Beschluss vom 11.10.2012 – W 4 S 12.820; VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2012 – 17 L 1720/12; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2012 – 17 L 1901/12; VG Potsdam, Beschluss vom 7.1.2013 – 1 L 740/10; VG Ansbach, Urteil vom 16.1.2013 – AN 11 K 12.01000; VG Ansbach, Urteil vom 23.1.2013 – AN 11 K 12.01588; VG Ansbach, Urteil vom 23.1.2013 – AN 11 K 12.01693; VG Köln, Beschluss vom 25.1.2013 – 13 L 1796/12; VG Würzburg, Beschluss vom 28.1.2013 – W 4 S 12.1130; VG Köln, Beschluss vom 14.2.2013 – 13 L 40/13; VG Köln, Beschluss vom 14.2.2013 – 13 L 46/13; VG Köln, Beschluss vom 14.2.2013 – 13 L 47/13; VG Augsburg, Urteil vom 27.2.2013 – Au 6 K 12.1415; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.3.2013 – 14 K 889/12; VG Münster, Beschluss vom 14.3.2013 – 7 L 79/13; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.3.2013 – 17 L 266/13; VG Arnsberg, Beschluss vom 20.3.2013 – 8 L 916/12; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.3.2013 – 5 Bs 208/12; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.3.2013 – 7 LB 56/11; VG Düsseldorf, Beschluss vom 21.3.2013 – 17 L 260/13; BayVGH, Beschluss vom 8.4.2013 – 20 CS 13.377; VG Würzburg, Beschluss vom 19.4.2013 – W 4 S 13.145; VG Düsseldorf, Beschluss vom 19.4.2013 – 17 L 440/13; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.4.2013 – 17 L 580/13; VG Stuttgart, Beschluss vom 30.4.2013 – 2 K 775/13; BayVGH, Beschluss vom 2.5.2013 – 20 AS 13.700; BayVGH, Beschluss vom 2.5.2013 – 20 AS 13.771; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3.5.2013 – 9 L 1622/12; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 6.5.2013 – 4 L 318/13; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6.5.2013 – 17 L 580/13; VG Düsseldorf, Beschluss vom
8.5.2013 – 17 L 585/13.
 
4 Vgl. zu verfahrensrechtlichen Fragen auch Wenzel, AbfallR 2012, 231 ff.; Beckmann/Wübbenhorst, DVBl. 2012, 1403 ff.; Dieckmann/ Ingerowski, AbfallR 2013, 12 ff.; Dieckmann/Scherenberg/Zeuschner, AbfallR 2013, 111 ff.; Siederer/Wenzel, VKS-News 175, 5.2013, 23 f.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (August 2013)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Ralf Gruneberg
Dr. Stefanie Pieck

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