Das zum 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz1 hat die gesetzlichen Begriffsdefinitionen des Abfallerzeugers und des Abfallbesitzers – nunmehr geregelt in § 3 Abs. 8 und Abs. 9 KrWG – nur leicht modifiziert.
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| Quelle: | Heft 04 - 2013 (August 2013) | |
| Seiten: | 7 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | RA Dr. jur. Joachim Hagmann | |
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