Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Ver- und Entsorgungswirtschaft im Wandel der Zeit

Um gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, durchlebte die Versorgungswirtschaft in den letzten Jahren enorme organisatorische Belastungen. Aus wirtschaftlichen Gründen werden immer mehr administrative Aufgaben auf immer weniger Schultern verteilt. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz laufen dabei Gefahr, nicht ausreichend gewürdigt zu werden, und bei wachsender Komplexität aller einzuhaltenden Vorschriften wird es immer schwerer, die erforderlichen Qualifikationen im Unternehmen vorzuhalten.

In der Vergangenheit wurde das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oft stiefmütterlich behandelt bzw. mit vergleichsweise geringem Aufwand abgefertigt. Einem Vergleich mit heutigen Rahmenbedingungen hält diese Betrachtung in keinem Fall stand. Soweit sich ein maßgebliches Schadensereignis (Sach- oder Personenschaden) darstellt, kann schon nach einem einzigen Organisationsverschulden eine Lawine losbrechen. Während sich der Unternehmer – solange nichts passiert – ungeniert der These „Wo kein Kläger, da kein Richter“ hingeben kann, muss er sich im schlimmsten Fall mit bohrenden Fragen der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen. Um es überhaupt nicht so weit kommen zu lassen, ist eine in sich schlüssige Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation im Unternehmen nachhaltig zu empfehlen. Letztlich erspart jeder nicht eingetretene Arbeitsunfall neben menschlichem Leid und rechtlichen Folgen auch Produktionsausfall bzw. Genesungskosten. Sogar eine Rückerstattung berufsgenossenschaftlicher Beiträge ist möglich.
In der stetig voranschreitenden Deregulierung wird sich der Gesetzgeber wohl immer mehr aus der Verantwortung nehmen und somit den Umfang der Verantwortung des Unternehmers immer mehr erhöhen. In diesem Sinne bleibt festzuhalten, dass an einem in sich geschlossenen System Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kein Weg vorbeiführt, die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis hierfür. Während größere Unternehmen eigene Stabsstellen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorhalten, bedienen sich kleine und mittlere Unternehmen externer Dienstleister. Es ist ein zentrales Anliegen des DVGW, vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Wahrnehmung gesetzlicher Forderungen zu unterstützen.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 01 - 2013 (Januar 2013)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Hans Würdinger

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