Kraftprotz mit Diesel- und Erdgasantrieb: Volvo Trucks stellt neue leistungsstarke Sattelzugmaschine vor

In den USA boomt der Erdgasmarkt. Dank des in Europa umstrittenen Frackings geht jenseits des Atlantiks derzeit der Erdgaspreis in die Knie. Die Automobilindustrie reagiert darauf und setzt verstärkt auf Flüssigerdgas-Fahrzeuge. Das betrifft auch die Lkw-Branche, wie das Beispiel Volvo zeigt.

Foto: Volvo(04.06.2013) Eine neue Sattelzugmaschine für Schwertransporte, ein 13-Liter-Motor, der mit verflüssigtem Erdgas betrieben wird, die serienmäßige Einführung von Volvo I-Shift für die gesamte Produktreihe sowie Dienste, die die Betriebszeit deutlich steigern – diese Neuigkeiten präsentierte Volvo Trucks auf der renommierten Mid-American Trucking Show (MATS) in Louisville, Kentucky, USA. Volvo VNX ist die Bezeichnung für die neue leistungsstarke Schwertransport-Sattelzugmaschine von Volvo Trucks, die für den nordamerikanischen Markt bestimmt ist. Sie ist für anspruchsvolle Aufgaben wie für den Transport von Holz und schweren Maschinen vorgesehen. Außerdem ist sie für Einsatzbereiche mit bis zu 102 Tonnen ausgelegt. Die Variante VNX wird vom 16-Liter-Motor von Volvo angetrieben, der 600 PS leistet und ein Drehmoment von 2800 Nm besitzt. Er ist auf das automatisierte I-Shift-Getriebe von Volvo abgestimmt. Der VNX kann ab Herbst 2013 bestellt werden. „Wir sind stolz, eine wirklich erstklassige Schwertransporter-Sattelzugmaschine präsentieren zu können, die einen extrem leistungsstarken, integrierten Antriebsstrang mit den Sicherheits- und Komfortmerkmalen kombiniert, die sich die Fahrer wünschen“, sagte Göran Nyberg, Präsident Sales & Marketing von Volvo Trucks in Nordamerika...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Volvo Trucks Region Central Europe (München)
Autorenhinweis: Florian Kühl, Volvo Trucks
Foto: Volvo



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Mai/Juni 2013 (Juni 2013)
Seiten: 1
Autor: Florian Kühl
Martin Boeckh

Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com

Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden.


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Konstruktion und Instruktion in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt EU-weit seit dem 13.12.2024. Im Zentrum steht dabei das allgemeine Sicherheitsgebot, wonach nur sichere Produkte in Verkehr gebracht bzw. auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

20 Jahre Stoffrecht: Woher kam es? Wohin geht es? (Teil II)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Das Stoffrecht lässt sich damit als Folge des Stoffschutzes auffassen, als gesetzgeberische Reaktion auf die nur widerwillige, aber dennoch fortschreitende Erkenntnis, dass das patentrechtlicheVersprechen derNaturbeherrschung in Bezug auf Stoffe nicht in dem euphorischen Sinne eingelöst werden kann, in dem es abgegeben wurde.

Material Compliance als Eintrittskarte in die Welt der Nachhaltigkeit
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Ursprünglich kommt der Begriff „Nachhaltigkeit“ aus der Forstwirtschaft und beschreibt das Handlungsprinzip, wonach nur die Menge Holz geschlagen wird, die in der gleichen Zeit nachwachsen kann. Im Jahr 1987 wurde schließlich die heute weltweit anerkannte Definition der Nachhaltigkeit von den VereintenNationen geprägt undNachhaltigkeit an sich erstmals zu einem politischen Ziel erklärt.

20 Jahre Stoffrecht: Woher kam es? Wohin geht es? (Teil I)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
„Neue Rechtsgebiete suchen ihre Einheit in Fachpublikationen: Dafür steht die neue Zeitschrift für Stoffrecht!“. So beschrieb Udo Di Fabio vor 20 Jahren die Erwartungen an diese neue Zeitschrift. Das Jubiläumgibt Anlass zu fragen, wie weit diese Einheit gediehen ist, worin sie überhaupt besteht und welche Lernprozesse Regulierer und Regulierte bei alledemschon durchlaufen und noch vor sich haben.

EuGH bejaht die Haftung des Quasi-Herstellers trotz Angabe des abweichenden Herstellungslandes
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Der EuGH entschiedmit Urteil vom7.7.2022 (C-264/2021, ECLI:EU:20222:536) über die produkthaftungsrechtliche Haftung des Quasi-Herstellers. Der EuGH betonte, es reiche zur Haftung als Hersteller aus, dass eine Person ihren Namen, ihr Warenzeichen (Marke) oder ein anderes Erkennungszeichen am Produkt anbringt oder das Anbringen zulässt. Es sei nicht erforderlich, dass sich diese Person auch auf andere Weise als Hersteller des Produkts ausgebe. Die Entscheidung hebt erneut hervor, dass bei der Ausgestaltung des äußeren Erscheinungsbildes von Produkten, bei denen der Hersteller im Sinne des tatsächlichen Herstellungsprozesses und der Markeninhaber/Lizenzberechtigte auseinanderfallen, besondere Vorsicht geboten ist. Ob durch die Entscheidung die bisherigen Grundsätze für die Einstufung als Quasi-Hersteller hinfällig werden, ist zumindest fraglich.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...