A wie Abfalltransport, O wie Ordnungswidrigkeit: Die Überzeichnung von Abfalltransporten mit A-Schildern kann problematisch werden

Ein Abfalltransport auf der Straße muss eindeutig mit A-Schildern gekennzeichnet sein. Welcher Sachverhalt liegt jedoch vor, wenn gar kein Abfall transportiert wird und das Fahrzeug dennoch mit A-Schildern gekennzeichnet ist? Eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit beispielsweise wegen Überzeichnung? Oder ist dies möglicherweise völlig legal? Offensichtlich herrschen hier unterschiedliche Rechtsauffassungen: Ein Problem für Kontrollbeamte.

Foto: M. Boeckh(04.06.2013) Nach Ansicht des Abfallrechtsausschusses der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Abfall (LAGA), stellt eine Leerfahrt im Bereich der Abfallentsorgung mit sichtbarem A-Schild keine Ordnungswidrigkeit (Owi) nach § 69 Abs. 2 Nr. 13 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. Diese Meinung wird auch offiziell vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vertreten. Sie wird darauf gestützt, dass im KrWG nur die Transportfahrt geregelt ist. Wenn kein Abfall geladen ist, fällt bei strikter Auslegung des Gesetzestextes die Fahrt nicht unter die Bußgeldvorschriften. Doch dies könnte für einen Kontrollbeamten im Außendienst problematisch sein, zumal die Regelungen und Vorschriften nicht eindeutig und einheitlich sind. Nach § 55 KrWG müssen Fahrzeuge bei der Beförderung von Abfällen im öffentlichen Verkehrsraum (öVr) mit zwei A-Schildern gekennzeichnet sein. Nähere Bestimmungen zu der Ausgestaltung ergeben sich aus §10 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Abfallbeförderung liegt nur vor, wenn Ladung transportiert wird. Mit Abschluss der Entladung endet auch die Beförderung. Die weitere Fahrt fällt nicht mehr unter das KrWG...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Autorenhinweis: David Schröder, Wurzbach
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Mai/Juni 2013 (Juni 2013)
Seiten: 2
Autor: David Schröder

Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com

Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden.


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Synergien, Zielkonflikte und Lösungsansätze zwischen Moorwiedervernässung und Wasserwirtschaft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2025)
Die Notwendigkeit der Moorwiedervernässung für Klima-, Boden-, Natur- und Gewässerschutz ist unbestritten. In der Umsetzungspraxis treten fachlich-rechtliche Konflikte auf, vor allem in den Feldern Naturschutz und Wasserwirtschaft. Dies wird im Sinne von Konflikt- und Synergiepotenzialen und im Hinblick auf mögliche Lösungen beleuchtet.

Projektverbund ForCYCLE II zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der bayerischen Wirtschaft
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Ziel des Projektverbundes ForCYCLE II zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der bayerischen Wirtschaft war die Entwicklung von Lösungsansätzen und Technologien im Bereich der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft, insbesondere für KMU und Handwerksbetriebe.

Viable recycling approaches to electrolyser stacks
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
To ensure the sustainable use of the world's limited resources, it is essential to integrate principles of circularity into every new technology or product development. The ReCycle project deals with the reduction of environmental impact and related recycling capabilities (of hydrogen technologies) and aims to apply these circularity principles to technologies within the hydrogen value chain.

Bestimmung der PFAS-Belastung in zwei Nationalparks sowie deren Akkumulation in Pflanzenproben
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Mit der Aufnahme von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in diverse Umweltregularien (Bundesabfallwirtschaftsplan, Wasserrahmenrichtlinie, Trinkwasserverordnung) ergeben sich eine Reihe neuer Herausforderungen hinsichtlich Analytik, Bewertung und Berücksichtigung von Hintergrundwerten (Bundesministerium für Klimaschutz, 2023), (Richtlinie 2000/60/EG, 2000), (BGBl. II Nr. 304/2001, 2024).

Zweckbestimmung von Biozidprodukten
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 528/2012 (im Folgenden: BPR) bestimmt, wann ein Stoff oder Gemisch als Biozidprodukt einzuordnen ist. So müssen für eine entsprechende Einstufung kumulativ zumindest drei Voraussetzungen erfüllt sein.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...