Deponiegasnutzung in der Schwachgasphase am Beispiel von Mikrogasturbinen

Mit Inkrafttreten der Deponieverordnung - DepV vom 24. Juli 2002 dürfen seit dem 01.06.2005 nur noch Abfälle auf Deponien abgelagert werden, die einen sehr niedrigen Organikanteil aufweisen, damit der eingelagerte Abfall nicht mehr nennenswert zu einer Deponiegasbildung beiträgt (bei Deponieklasse 2 beträgt der zulässige Organikgehalt im Abfall maximal 3 Masse-% im Parameter TOC).

Auf der Grundlage von konkreten Untersuchungsergebnissen an diversen Hausmülldeponiestandorten in Deutschland steckt in den Deponiekörpern ein vergleichsweise großes Rest-Gaspotential, das durch ein geeignetes Gaserfassungssystem bei optimierter Bewirtschaftung bei der Entgasung grundsätzlich wirtschaftlich nutzbar ist.
Der Deponiebetreiber muss sich unter Berücksichtigung der örtlichen Deponierahmenbedingungen und der Ökologie- und Wirtschaftsverträglichkeit entscheiden, wie er mit dem Deponiegas umgeht. Nach den Verordnungsregelwerken steht die energetische Nutzung des Deponiegases vor der Beseitigung. Dies stellt insofern auch kein Problem dar, weil die Betriebserfahrungen bei der Gasnutzung am Beispiel von Mikrogasturbinen zeigen, dass dies auch bei niedrigen Methangehalten (Betriebserfahrung bis 28 Vol.-% CH4 liegen vor) technisch und wirtschaftlich grundsätzlich möglich ist.
Infolge der Novellierung des EEG entfällt mittlerweile der Technologiebonus bei der Deponiegasnutzung und gleichzeitig gehen die Erlöse durch die degressive Behandlung der EEG-Erlöse jährlich zurück. Vor diesem Hintergrund treten innovative Konzepte zur Eigenstromnutzung oder Wärmenutzung in den Vordergrund.
 
 



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Praxistagung 2012 (Dezember 2012)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. (TU) Dipl.-Wirt.Ing. (Uni) Christoph Bröcker
Dipl.-Ing. Hans-Andreas Krieter

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