Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

In der mittlerweile breit geführten Diskussion um eine auch in der Zukunft sichere und bezahlbare Energieversorgung spielen das Aufsuchen und Fördern von Erdgas aus so genannten unkonventionellen Lagerstätten und die Berichte über Umweltbelastungen in Teilen der USA eine Rolle. Einige der in Deutschland gültigen berg- und umweltrechtlichen Grundlagen des Aufsuchens und der Nutzung dieses Brennstoffs werden vorgestellt.

Für die rechtliche Beurteilung des Aufsuchens und Förderns von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sind zunächst einige Begriffe zu erläutern und Tätigkeiten zu beschreiben.
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten unterscheidet sich von der Zusammensetzung kaum von dem Erdgas, das derzeit für Haushalte und Industrie verwendet wird. Es gibt also kein „unkonventionelles Erdgas“; mit „unkonventionell“ sind die Lagerstätten gemeint. Man spricht von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten, wenn das Erdgas bei Anwendung klassischer Bohrmethoden frei der Förderbohrung zuströmt. Bei Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sind dagegen weitere Schritte erforderlich, weil das Erdgas entweder im Gestein gebunden ist oder das das Erdgas umgebende Gestein nicht die notwendige Durchlässigkeit (Permeabiliät) aufweist. Die Durchlässigkeit unkonventioneller Lagerstätten beträgt etwa 1/1.000 der Durchlässigkeit konventioneller Lagerstätten. Das in diesen Lagerstätten befindliche Gas kann daher nur mit besonderen Fördertechniken genutzt werden. Zu den unkonventionellen Lagerstätten zählen Kohleflözgas, Gas in dichten Gesteinsformationen, z. B. Schiefer (Schiefergas/ shale gas) oder Gas in dichten Sand- oder Kalksteinhorizonten (tight gas).



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 07-08/2012 (Juli 2012)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Per Seeliger

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