Im folgenden Beitrag wird am Beispiel der Verkehrsplanung erlautert, dass zur erfolgreichen Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) viele Akteure auch auserhalb der Wasserwirtschaft gefragt sind. Nach einer kurzen Einfuhrung in die Thematik werden einige wichtige Akteure des Hochwasserrisikomanagements (HWRM) mit ihren Aufgaben benannt. An ausgewahlten Beispielen von Verkehrsinfrastrukturanlagen in Gewassernahe sollen die Moglichkeiten der integrativen Umsetzung der HWRM-RL gezeigt werden.
Die HWRM-RL ist mit ihrer Veröffentlichung am 06. 11. 2007 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu schaffen. In einem ersten Schritt dazu erfolgte in den Mitgliedsstaaten bis Ende 2011 die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos. Daran anschließend werden für die Gebiete bzw. Gewässer, für die ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde, diese Risiken in Form von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten dargestellt. Die Kartenerstellung ist bis Ende 2013 abzuschließen. Für die ermittelten „Risikogebiete“ sind angemessene Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Hochwasserrisiken zu formulieren und in HWRM-Plänen bis Ende 2015 darzustellen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) am 1. März 2010 wurde die HWRM-RL in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Bei der Umsetzung der HWRM-RL ist eine Koordinierung und Abstimmung mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorzunehmen.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 11 / 2012 (November 2012) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dr.-Ing. habil. Uwe Müller | |
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