Die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in das nationale Wasserhaushaltsgesetz – gelungene Feuertaufe für ein bislang unerprobtes Legislativkonstrukt?

"Die Meeresumwelt ist ein kostbares Erbe, das geschützt, erhalten und wiederhergestellt werden muss, mit dem obersten Ziel, die biologische Vielfalt zu bewahren und (…) Meere zur Verfügung zu haben, die sauber, gesund und produktiv sind“, soweit die Praambel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRRL), die 2008 durch die EU und das Parlament verabschiedet wurde.

Der damit erstmalig vorgegebene einheitliche Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der EU-Mitgliedstaaten stellt gleichzeitig eine der Hauptumweltsäulen der europäischen Meerespolitik (Blaubuch zur integrierten Meerespolitik) dar. Letztendliches Ziel der MSRRL ist es dabei, innerhalb Europas sämtliche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2020 einen guten Gewässerzustand zu erreichen. Die hierfür zu tätigenden Strategieentwicklungen obliegen dabei jedem Mitgliedstaat eigenverantwortlich, wobei die MSRRL jedoch einen verbindlichen Zeitplan der zu erreichenden Einzeletappen vorgibt. Die mit einjähriger Verzogerung nun endlich vollzogene Umsetzung der Rahmenrichtlinie in deutsches Recht bildete die erste Teiletappe dieses Weges. Obgleich das entsprechende Gesetz zur MSRRL- Umsetzung den europäischen Anforderungen weit besser gerecht wird als ein erster Entwurf aus dem vergangenen Sommer hatte vermuten lassen, bleibt es dennoch vor dem Hintergrund der mit der 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben einhergehenden Besitzstandsinteressen sowie der erstmaligen Realitätserprobung des neuen nationalen Legislativkonstrukts der Abweichungsgesetzgebung letztlich mit Schwachstellen behaftet.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 1-2 / 2012 (Januar 2012)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Ref. jur. Anna Alexandra Seuser

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