Umweltdaten & INSPIRE – umgesetzt an einem Beispiel der Wasserwirtschaft in Sachsen

Umweltdaten liegen meist fachspezifisch strukturiert, aber fachübergreifend inkompatibel vor. Im folgenden Beitrag wird am Beispiel der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Freistaat Sachsen gezeigt, wie ein harmonisierter Datenbestand aufgebaut werden kann und wie diese Umweltdaten entsprechend der INSPIRE-Definitionen des Annex-Themas Hydrographie vorgehalten sowie verfügbar gemacht werden können.

Am 23. Oktober 2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verabschiedet worden. Sieben Jahre später, am 23. Oktober 2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken erschienen. Beide Richtlinien regeln die Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik. Da die Wasserrahmenrichtlinie von 2000 (WRRL) keine Regelungen zum Hochwasserrisikomanagement enthielt, war 2007 unter dem Eindruck der Hochwasserereignisse nach der Jahrtausendwende der Beschluss der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) eine logische Konsequenz. Ebenfalls 2007, am 14. März, ist die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodadeninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Ziel der sogenannten INSPIRE-Richtlinie ist es, qualitativ hochwertige Geodaten aus den Behörden der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen zur Unterstützung der Formulierung, Umsetzung und Bewertung europäischer sowie nationaler Politikfelder zugänglich zu machen. Dies schafft die Voraussetzungen für eine vorausschauende grenzüberschreitende Gestaltung des Umwelt- und Naturschutzes sowie das Monitoring der ergriffenen Maßnahmen und deren Erfolge. Auch eine kurzfristige, abgestimmte Reaktion auf aktuelle Situationen, wie Überflutungen oder andere grenzüberschreitende Katastrophen, wird durch INSPIRE vereinfacht.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten am 10. Februar 2009 und dem ab 01.03.2010 geltenden neuem Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesrepublik alle drei EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Insofern kann man feststellen, dass die Umsetzung dieser drei Richtlinien eine gesetzliche Verpflichtung darstellt.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 3 / 2012 (März 2012)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dr.-Ing. habil. Uwe Müller
Dr.-Ing. Heino Rudolf

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