Biogas – Herkunftsnachweise für die Vergütung nach EEG und bei Verwendung als nachhaltiger Kraftstoff nach Biokraft-NachV

Die EU-Richtlinie Renewable Energy Directive (RED) wurde am 23. April 2009 in Kraft gesetzt und definiert verbindliche Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien anstelle fossiler Energieträger. Diese Richtlinie (2009/28/EG) muss von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Umstieg zu nachhaltig erzeugter erneuerbarer Energie wird durch den europäischen und nationalen Ordnungsrahmen gefördert. In Deutschland werden per Gesetz zusätzliche Vergütungen für Energie aus Biomasse bei Nachweis spezifischer Kriterien gewährt. Die Inanspruchnahme der Boni bedingt eine lückenlose Dokumentation der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. Ein zuverlässiges Nachweissystem kann die Marktteilnehmer bei der Sicherstellung ihrer Ansprüche unterstützen. Das dena Biogasregister dient zum Nachweis der Konformität mit dem EEG und die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannten Zertifizierungssysteme dokumentieren die Übereinstimmung mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen und die Funktion der Nachweissysteme werden beschrieben.



Copyright: © Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF Gas Erdgas 03/2012 (März 2012)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 6,00
Autor: Dipl.-Ing. Ingo Dübbel

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