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Die Dossier- und Stoffbewertung gehört zu den derzeit besonders aktuellen Pflichtaufgaben der Behörden – ECHA und zuständige nationale Behörden. Die etwa 27.000 Registrierungsdossiers der ersten Registrierungsstufe für etwa 4.600 Stoffe >1.000 t/a oder für besonders gefährliche Stoffe geben hierzu reichlich Material. Die inhaltlichen Fragen der Dossierbewertung – also die compliance der Registrierung nach den Art. 40 und 41 REACHVO – sind bereits ausführlich dargestellt worden. Das Gleiche gilt für die Stoffbewertung. Die REACH-VO stellt aber in den Art. 50–54 auch Bestimmungen bereit, die verfahrensrechtliche Rechte und Pflichten der Behörden und der Registranten bzw. nachgeschalteten Anwender in der Dossier- und Stoffbewertung regeln. Nachfolgend geht es um eine Analyse dieser Art. 50–54.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 06/2012 (Dezember 2012) | |
Seiten: | 14 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Horst von Holleben | |
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