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Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält eine Vielzahl umweltschützender Instrumente. Sie gestatten es, durch eine Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG hervorgerufene schädliche Umwelteinwirkung zu bekämpfen und den Betreiber der Anlage zu verpflichten, die sich aus den §§ 5 und 22 BImSchG ergebenden Anforderungen zu erfüllen. Die möglichen Maßnahmen beginnen mit dem Genehmigungserfordernis für besonders schädliche Anlagen, reichen über nachträgliche Anordnungen und enden mit der Stilllegung und Beseitigung der Anlage.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 06/2012 (Dezember 2012) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine | |
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Internationale, europäische und nationale Wasserpolitik - Wo kommen wir her, wo stehen wir, wo gehen wir hin?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2014)
Am 24.02.2014 veranstaltete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) u. a. aus Anlass der Verabschiedung des damaligen Leiters der Unterabteilung WA I – Wasserwirtschaft, Dr. Fritz Holzwarth, das Kolloquium „Internationale, europäische und nationale Wasserpolitik – Wo kommen wir her, wo stehen wir, wo gehen wir hin?“ Wiedergegeben wird der Redebeitrag des amtierenden Vorsitzenden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Dietmar Wienholdt, der sich zu den aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland aus der Sicht der Länder äußerte.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Die Zonierung des westlichen Mittelmeers und ihre Bedeutung für den Ökosystem- und Biodiversitätsschutz durch Meeresschutzgebiete
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2012)
The Mediterranean Sea is a recognised hotspot of marine biodiversity. Its protection and restoration, including that of its stocks of wild fish, shellfish and mollusca, is urgently needed. With the declaration by France and Italy of ecological protection zones in the western Mediterranean Sea, the zonation of the basin became even more fragmented and unclear than it had previously been. This calls into question whether these zones are suited to their task and their compatibility with the United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS). The paper is split into two parts. In the first part the interplay of UNCLOS with the regional Barcelona Convention system is discussed. Against this background, the establishment of marine protected areas (MPAs) and their legal effect is described. The authors examine thoroughly the establishment of MPAs. The second part of the contribution, dealing with the legal regime of the exclusive economic zone, will be published in the next volume of EurUP.
Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für Nord- und Ostsee
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2012)
Die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie von 2008 ist die Umweltsäule der europäischen Meerespolitik. Saubere, gesunde und produktive Meere sowie deren biologische Vielfalt sollen langfristig bewahrt oder möglichst wieder hergestellt werden. Die Berichtsentwürfe zur Anfangsbewertung, zur Beschreibung eines guten Umweltzustands sowie zu den Umweltzielen für Nord- und Ostsee liegen vor.
Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Vorprüfung von (EU-geförderten) industriellen Großprojekten
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2010)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung industrieller Projekte spielt nicht nur in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Rolle, sondern die Europäische Kommission als Richtliniengeber kontrolliert die Anwendung der Richtlinien1 zur Umweltverträglichkeitsprüfung und strategischen Umweltprüfung insbesondere bei der finanziellen Förderung von industriellen Großprojekten (> fünfzig Millionen Euro Investvolumen) im Zuge des Großprojektantrages für die Cofinanzierung der Förderung des jeweiligen Vorhabens durch die Europäischen Strukturfonds.