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Durch die Verordnung (EG) 1107/2009 und durch die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) ist das Pflanzenschutzrecht vermehrt Gegenstand rechtswissenschaftlicher Diskussion geworden. Der Beitrag untersucht die zentralen Ausgangspunkte des Pflanzenschutzrechts aus agrarwissenschaftlicher Sicht und zeigt juristische Verknüpfungen sowie interdisziplinäre Entwicklungen auf. Dabei stehen die „Kulturpflanzen“ (I.) und der „integrierte Pflanzenschutz“ (II.) mitsamt seiner facettenreichen Maßnahmen im Fokus. Aus diesen Überlegungen heraus werden die Folgen für die Umweltschutzdogmatik und -systematik beleuchtet (III.).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 03/2012 (Juli 2012) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
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Beurteilung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung
anhand von Critical Loads
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Reaktive Stickstoffverbindungen wirken negativ auf die Biodiversität. Potenziell betroffen ist davon auch das Schutzgebietssystem Natura 2000. Der diffuse Eintrag von Stickstoffverbindungen über die Luft ist dementsprechend ein relevanter Wirkpfad für die FFH-Verträglichkeitsprüfung insbesondere bei Aus- und Neubau von Straßen, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Verbrennungsanlagen oder Tierhaltungsanlagen. Mittlerweile besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens dahingehend, dass sich die Empfindlichkeit von Ökosystemen gegenüber Stickstoffeintrag anhand von sog. Critical Loads beschreiben lässt. Auch die Rechtsprechung des BVerwG verlangt regelmäßig eine vertiefende Prüfung dieses Wirkpfads und geht davon aus, dass Critical Loads dabei eine zentrale Rolle spielen. Für die Planungs- und Genehmigungspraxis besteht zu diesem Thema ein dringender Standardisierungsbedarf, denn die Rechtsfolgen einer fehlerhaften FFH-Verträglichkeitsprüfung sind streng. Eine diesbezügliche Fachkonvention wurde im Rahmen mehrjähriger Arbeit im Rahmen eines FE-Vorhabens im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen unter Einbeziehung zahlreicher Fachexperten erarbeitet. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die grundlegende Rechtsprechung zum Thema und die von der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgeschlagene Methodik. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Frage, welcher Critical Load im Einzelfall zu fachlich und rechtlich belastbaren Ergebnissen führt und inwieweit Irrelevanzschwellen und Bagatellgrenzen auch unter dem Aspekt kumulativer Betroffenheiten anwendbar sind.
Die Zonierung des westlichen Mittelmeers und ihre Bedeutung für den Ökosystem- und Biodiversitätsschutz durch Meeresschutzgebiete (Fortsetzung102)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2013)
Wie gezeigt, befinden sich Schutzgebiete im Mittelmeer mit Ausnahme des „Pelagos Sanctuary for the Conservation of marine Mammals“ bislang nur innerhalb des maximal 12 Seemeilen breiten Streifens der Küstenmeere der Anliegerstaaten. 103 Da das Pelagos Sanctuary nur den Schutz mariner Säugetiere bezweckt,104 sind marine Schutzgebiete (MPAs) mit einem umfassenderen Biodiversitätsschutz jenseits der Küstenmeere bislang nicht eingerichtet und können demzufolge hier ihre Schutzwirkung nicht entfalten.
Pflanzenschutzrecht: Auf das Übergangsgesetz folgt das Ablösegesetz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2012)
Das bisher geltende Pflanzenschutzgesetz ist mit Art. 1 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes vom 6.2.20122 vollständig überarbeitet worden. Es ist gemäß Art. 9 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes am 14.2.2012 in Kraft getreten. Ursprünglich war geplant, das Gesetz bis zum 14.6.2011 zu verabschieden.
Natura 2000-Recht bei der Planung von Infrastrukturvorhaben (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2011)
Ergibt die Vertraglichkeitsprufung, dass das Projekt zu erheblichen Beeintrachtigungen des Gebiets in seinen fur die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck masgeblichen Bestandteilen fuhren kann, so darf das Projekt abweichend von § 34 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFHRL gemas § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG i.V.m. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL nur zugelassen oder durchgefuhrt werden, soweit es aus zwingenden Grunden des uberwiegenden offentlichen Interesses, einschlieslich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist (nachfolgend 1.), zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeintrachtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind (nachfolgend 2.) und die zur Sicherung des Zusammenhangs des Natura 2000- Netzes notwendigen Masnahmen vorgesehen sind (nachfolgend 3.). Eine Abweichungsprufung kann im Planfeststellungsbeschluss freilich auch hilfsweise durchgefuhrt werden
Towards a new EU Plant Protection Regime – Legal Problems arising out of the Transition with Regard to Regulatory Approvals and Authorisations
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2011)
The plant protection law within the European Union has been continuously developed over the past two decades. Harmonized provisions for the placing of plant protection products on the common market were introduced by Council Directive 91/414/EEC of 15 July 19911 (hereinafter the “Directive”). Based on a progress report issued by the Commission under this Directive2, the need for a revision of the Directive was identified which should, in order to ensure consistency throughout the Member States and to provide for simplification, take the form of a regulation.