Stoffrecht in der Landwirtschaft – seine klimaschützende Bedeutung

„Klima ist die örtlich charakteristische Häufigkeitsverteilung atmosphärischer Zustände und Vorgänge während eines hinreichend langen Zeitraums, der so zu wählen ist, dass die Häufigkeit der atmosphärischen Zustände und Vorgänge den typischen Verhältnissen am Bezugsort gerecht wird.“ Klima ist deshalb nicht das die Erde umgebende Gasgemisch. Es besteht aus atmosphärischen Zuständen und Vorgängen, die sich aus vielfältigen Beziehungen zwischen den differenten Umweltmedien ergeben. In der Folge bildet einen Eingriff in das Klima nicht die „Verschmutzung“ der Atmosphäre. Ein klimatisch relevanter Eingriff ist eine schädliche Beeinflussung der Wechselwirkungen zwischen der Atmosphäre, dem Wasserkreislauf und der Sonneneinstrahlung.

Die Atmosphäre ist eine „Senke“ – „Senke“ ist ein Umweltmedium (z. B. die Luft), in das Stoffe (in die Luft: Emissionen) eingeleitet werden. Die Senke „Atmosphäre“ wird überbelastet, wenn die Einleitung klimaschädlicher Gase in sie zu einem Temperaturanstieg führt. Das geschieht, wenn die in ihr vorhandene Menge an sogenannten Treibhausgasen steigt. Als Grenze des noch erträglichen Temperaturanstiegs bis zum Ende dieses Jahrhunderts werden 2 ºC genannt. Dieser Anstieg entspricht einer prognostizierten CO2-Konzentration von 350–440 ppm. In diesem Sinne ist Klimaschutz Bekämpfung des Treibhauseffekts. Klimaschutz ist ferner Bekämpfung des Ozonschichtabbaus6 – um dieses Problem geht es im Folgenden indes nicht.
 
Klimaschädliche Gase/Treibhausgase sind Kohlendioxid (= CO2), Methan (= CH4), Lachgas (= N2O), Hydrofluorkohlenwasserstoff (HFC), Perfluorkohlenwasserstoff (PFC) und Schwefelhexafluorid (= SF6). Diese Gase werden im Folgenden als THG-Emissionen bezeichnet.
 
Mit Blick auf die Relation „Landwirtschaft – Klimaschutz“ ist zuerst festzustellen, ob bei „landwirtschaftlichem Betrieb“ CO2, CH4 und N2O entstehen. Wenn die Frage zu bejahen ist, muss analysiert werden, ob Normen existieren, die der Emissionsentstehung Grenzen setzen (direkt klimaschützendes Landwirtschaftsrecht). Fehlt es daran, ist nach indirekt wirkenden Instrumenten zu suchen (indirekt klimaschützendes Landwirtschaftsrecht).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 03/2012 (Juli 2012)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine

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