Neues Verbraucherinformationsgesetz – Ausweitung der Informationsansprüche auf die gesamte B2C-Industrie

Mit dem am 21.3.2012 ausgefertigten und ab 1.9.2012 anwendbaren Verbraucherinformationsgesetz (VIG)1 stehen weitreichende Auswirkungen auf die am Vertrieb von Non- Food-Verbraucherprodukten beteiligten Hersteller, Importeure und Händler bevor. Die für den Vollzug des Produktsicherheitsrechts zuständigen Marktüberwachungsbehörden werden künftig jedermann auf formlosen Antrag hin umfassende Informationen über Gesetzesverstöße, Produktrisiken und behördliche Überwachungsmaßnahmen zu übermitteln haben, ohne dass der Antragsteller für die Erteilung einer solchen Auskunft Voraussetzungen zu erfüllen hat. Den betroffenen Wirtschaftsakteuren der B2C-Industrie muss empfohlen werden, sich frühzeitig auf den Umgang mit dieser neuen Informationspolitik einzustellen, um Reputationsrisiken zu vermeiden.

I. Ausweitung des Verbraucherinformationsgesetzes auf die gesamte B2C-Industrie
Bisher gewährt das im Jahr 2008 in Kraft getretene VIG lediglich Auskunftsansprüche zu solchen Produkten, die dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) unterliegen. Betroffen waren somit in erster Linie Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, wobei zu letzteren u.a. auch Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren und Scherzartikel sowie Textilien wie Bekleidung oder Bettwäsche zu zählen sind. Mit der Novelle des VIG werden die bisher bestehenden umfassenden Auskunftsansprüche gegenüber Behörden auf sämtliche Verbraucherprodukte im Sinne des neuen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)3 ausgeweitet. Hierzu gehören gem. § 2 Abs. 26 ProdSG alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder nach vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind.4 Ebenfalls als Verbraucherprodukte einzustufen sind solche Gegenstände, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Hotel- oder Gaststättenbedarf). Das neue VIG betrifft mit Inkrafttreten der Novelle somit auf einen Schlag die gesamte B2C-Industrie. Einen Paradigmenwechsel stellt die Novelle dabei für sämtliche am Vertrieb von Non-Food-Verbraucherprodukten5 beteiligten Unternehmen dar, für die entsprechend weitreichende „Jedermanns-Auskunftsansprüche“ bisher weitgehend fremd waren.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 02/2012 (April 2012)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Arun Kapoor

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