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Nanomaterialien werden mit weitreichenden Potentialen für eine nachhaltige Entwicklung verknüpft. Zugleich liegen für bestimmte Vertreter dieser Stoffklasse Hinweise auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die REACh-VO als maßgebliches Regelungsinstrument für Stoffe dahingehende Anreize setzt, dass sich mit Nanomaterialien verknüpfte Innovationen am Leitbild Nachhaltige Entwicklung orientieren. Zu dieser Untersuchungsfrage wurden eine Unternehmensbefragung, Telefoninterviews und ein Workshop durchgeführt, um den tatsächlichen Umgang mit Nanomaterialien durch Unternehmen im Anwendungsbereich der REACh-VO zu erheben. Im Mittelpunkt des Interesses standen dabei die Praxis von REACh-Registrierungen und Stoff-Sicherheitsbewertungen sowie die Bezüge zwischen Stoff-Risiken und Innovation sowie zwischen REACh und Innovation. Der Beitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse aus der empirischen Untersuchung zusammen, vergleicht diese mit den Resultaten einer im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Studie zu den Innovationswirkungen von REACh auf Nanomaterialien und zieht, dort wo es die Datenbasis zulässt, erste Schlüsse für eine etwaige Anpassung des Rechtsrahmens für nanoskalige Stoffe.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 02/2012 (April 2012) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Julian Schenten | |
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Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel für die Energiewende
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Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
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dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
Vergleichende Bewertung von erneuerbaren Energieträgern
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Unfälle und Brände mit Elektrofahrzeugen – Versuch einer statistischen Betrachtung
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Aktuell findet weltweit eine rasant fortschreitende Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs statt. Im Jahr 2021 wurden weltweit insgesamt knapp 6,8 Mio. Elektrofahrzeuge (battery electric vehicles, BEV) verkauft, etwas mehr als die Hälfte davon am chinesischen Markt. Dahinter folgt mit 2,3 Mio. BEV Europa und mit 631.000 BEV die USA (Tabelle 1).
Mobilisierung der Biomassenutzung aus sekundären Rohstoffquellen in
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© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
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