Wer sparen will, muss sich qualifizieren: Energiemanager benötigen künftig höhere Qualifikation und mehr Kompetenz

Der wachsende Energiebedarf bei steigenden Energiepreisen, Ressourcenverknappung und zunehmendem Ausstoß an Treibhausgasen zwingen Politik und Wirtschaft zum Handeln. Das neue Berufsbild ‚Energiemanager / Energieauditor’ soll energieintensiven Unternehmen Einsparpotentiale aufzeigen. Entsprechend zertifizierte Energiemanagementsysteme werden zukünftig Voraussetzung für Kosteneinsparungen und Steuerentlastungen im produzierenden Gewerbe sein.

(30.04.12) Im Kyoto-Protokoll hat sich die internationale Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der Industrieländer bis zum Jahr 2012 um 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Auf europäischer und deutscher Ebene wurden verschiedene Initiativen ergriffen und Gesetze sowie Verordnungen veröffentlicht, um die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern. In Deutschland wird auch auf die Ausschöpfung der Effizienzpotentiale in der Industrie gebaut. Zur Aufdeckung solcher Einsparmöglichkeiten und für eine stetige Steigerung der Energieeffizienz sind Energiemanagementsysteme geeignet. Zertifizierte Energiemanagementsysteme nach DIN EN 16 001 und ISO 50 001 werden deshalb zukünftig Voraussetzung für die Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen sein und sollen an Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes geknüpft werden.
Mit dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG), das seit 2009 in Kraft ist, sind Netzbetreiber zur vorrangigen Einleitung des regenerativen Stroms verpflichtet. Die entstehenden Mehrkosten geben die Netzbetreiber weiter. Sie fließen als EEG-Umlage in die Endverbraucherpreise ein. Gemäß §§ 40,41 EEG begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Antrag die EEG-Stromkostenumlage für stromintensive Unternehmen (10 GWh) des produzierenden Gewerbes. Diese besondere Ausgleichsregelung soll verhindern, dass stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, benachteiligt sind...
Unternehmen, Behörden + Verbände: Umweltinstitut Offenbach GmbH
Autorenhinweis: Christine Jansen, Umweltinstitut Offenbach GmbH, Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: April/Mai 2012 (April 2012)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Christine Jansen

Artikel weiterleiten Artikel kostenfrei anzeigen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen – ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.

Biogene Abfälle und Reststoffe - Kohlenstoffquelle, Bioenergie und negative Emissionen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Deutschlands Ziel ist es, bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine der Grundvoraussetzungen hierfür ist, den Material- und Energieverbrauch erheblich nachhaltiger aufzustellen, denn die angestrebte Klimaneutralität beinhaltet zwei wesentliche Standbeine: Zum einen die Umstellung der Energieversorgung vollständig auf Erneuerbare Energien (EE).

Das Schiffsenergierecht der FuelEU-Maritime- Verordnung als Konsolidierung emissionshandelsrechtlicher Regelungsstrukturen im (Umwelt-)Ordnungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Die Schifffahrt ist neuerdings zwei Klimaschutzinstrumenten unionsrechtlichen Ursprungs unterworfen, die erstmals eine Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zum Ziel haben: Einerseits ist der Schiffsverkehr seit Beginn des Jahres 2024 in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union eingebunden, andererseits gelten ab 2025 die Vorschriften der FuelEU- Maritime-Verordnung.

Solarpflicht für Stellplätze in Nordrhein-Westfalen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Neue Vorgaben und praktische Herausforderungen der „Solaranlagen- Verordnung Nordrhein-Westfalen“ (SAN-VO NRW)

Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...