Interessenkonflikte geregelt: Gewerbliche Abfallsammler müssen zuverlässig sein

Seit Abfälle als Wertstoffe erkannt wurden, die sich lukrativ vermarkten lassen, ist das Müll-Einsammeln von Interessengegensätzen geprägt. Gewerbliche Abfallsammler und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben ihren Streit bis vor das Bundesverwaltungsgericht getragen. Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das am 1. Juni 2012 in Kraft tritt, sind die Überlassungspflichten für Abfälle neu geregelt.

Foto: Siemens(30.04.12) Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt die Überlassungspflichten für Abfälle für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Die Regelungen des neuen KrWG erleichtern die Durchführung einer gewerblichen Sammlung im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage, die vor allem vom ‚Altpapierurteil’ des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 18. Juni 2009 geprägt wurde. Aufgrund einer umfassenden Auslegung des öffentlichen Interesses wurde das Urteil des BVerwG bei der Ausgestaltung des neuen KrWG teilweise als nicht konform zur EU-rechtlichen Auslegung der Wettbewerbs- und Warenverkehrsfreiheit bewertet. Durch den Kompromiss im Vermittlungsausschuss kam es zwar zu einer Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft bei der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen, dennoch stellen sich diese ab dem 1. Juni 2012 schlechter als mit der derzeit noch gültigen Regelung...


Unternehmen, Behörden + Verbände: TIM Consult GmbH
Autorenhinweis: Martin Peterle, TIM Consult GmbH
Foto: Siemens



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: April/Mai 2012 (April 2012)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Martin Peterle

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