Transport mit Tücken: Gewerbsmäßige Abfallbeförderung muss sich auf neue Regelungen einstellen

In, nach, aus und durch Deutschland werden jedes Jahr rund 430 Millionen Tonnen Abfälle befördert. Am 29. Februar 2012 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I das ‚Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts’ veröffentlicht. Es ändert sage und 19 Gesetze und 29 Verordnungen. Dies hat weit reichende Auswirkungen auf gewerbsmäßige Abfallbeförderer. Und es drohen drakonische Strafen.

Foto: M. Boeckh(30.04.12) Für die Beförderung von Abfällen gelten ab Juni 2012 neue Regeln. Änderung des Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), das jetzt nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) heißt, und der Transportgenehmigungsverordnung (TgV), die jetzt Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) heißt, sind hierfür maßgebend. Gefährliche Abfälle, die Hersteller oder Vertreiber auf Grund eines Gesetzes oder einer Verordnung oder freiwillig zur Verwertung zurücknehmen, dürfen ab 1. Juni 2012 gewerbsmäßig nur noch dann befördert werden, wenn der Beförderer diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt hat; außerdem müssen an dem befördernden Lkw die Abfallwarntafeln (‚A-Tafeln’) geöffnet werden. Die zuständige Behörde kann von dem anzeigenden Beförderer Nachweise der Zuverlässigkeit und der Fach- und Sachkunde verlangen. Einzelheiten soll die ‚Beförderungsanzeigeverordnung’ (BefAnzV) regeln; diese fehlt aber bis auf weiteres. Deshalb legt jede zuständige Behörde zunächst selber fest, ob sie von dem anzeigenden Beförderer etwas sehen will, und wenn ja was, und was das kostet...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Schenker AG
Autorenhinweis: Dr. Norbert Müller, Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: April/Mai 2012 (April 2012)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Norbert Müller

Artikel weiterleiten Artikel kostenfrei anzeigen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Die Gewerbeabfallverordnung wurde im Jahr 2002 erstmals erlassen und zwischenzeitlich im Jahr 2017 vollständig neu gefasst. Die damalige Neufassung war insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2012 neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie notwendig geworden.

Perspektiven und Herausforderungen für die Kreislaufwirtschaft aus Sicht des VKU
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Formulierung von Erwartungen an die Politik macht eine Betrachtung des Status quo ante unverzichtbar. Die (kommunale) Entsorgungswirtschaft ist von vielen Einflüssen geprägt, die in der einleitenden Grafik (sehr kursorisch) dargestellt sind.

Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger seit 01.01.2025 – Stand und Perspektiven
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 KrWG. Diese Pflicht ist dabei keine Erfindung des deutschen Gesetzgebers, sondern Umsetzung von EU-Recht.

Kritische Würdigung der geplanten Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Warum es besser wäre, sich von der Vorbehandlungspflicht zu verabschieden

Die neue Altfahrzeugverordnung der Europäischen Union – Status Quo, Herausforderungen und Potentiale für die Recyclingindustrie
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Bereits in dem am 11. März 2020 veröffentlichten neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ kündigte die Europäische Kommission (COM) eine Überarbeitung der aus dem Jahr 2000 stammenden Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge an.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...