Im zweiten Anlauf hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag Anfang Februar doch noch auf einen Kompromiss verständigt. Ergebnis: Der Schwierigkeitsgrad des Hindernis-Parcours bis zur Aufnahme gewerblicher Wertstoffsammlungen in Kommunen wurde noch einmal erhöht.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Januar/Februar 2012 (Februar 2012) | |
Seiten: | 1 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Heinz-Wilhelm Simon | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2020)
Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.
bifa-Text Nr. 56: Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern. Eine ökobilanzielle Analyse mit Kostenbetrachtung
© bifa Umweltinstitut GmbH (3/2012)
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat die bifa Umweltinstitut GmbH (bifa) 18 in einer Vorstudie ausgewählte gefährliche Abfälle in einer Ökobilanz betrachtet. Ziel war die Schaffung einer Grundlage zur Bewertung der ökologischen Wirkungen der Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern und zur Identifizierung von Optimierungsansätzen.
bifa-Text Nr. 55: Wertstoffhöfe, Gelber Sack und Wertstofftonne
© bifa Umweltinstitut GmbH (11/2011)
Eine Ökoeffizienz- und Akzeptanzanalyse für Bayern am Beispiel Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten
Die Performance Economy
© Rhombos Verlag (7/2007)
Der Verkauf von Systemlösungen revolutioniert die Produktverantwortung
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen wasserpolizeilicher und baupolizeilicher Generalklausel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Zugleich Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 17.12.2021 – 7 C 9.20 (BayVBl. 2022, 421)