Erste Erfahrungen mit der „neuen“ Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)

In diesem Artikel schildern die Autoren exemplarisch die gemeinsame Herangehensweise der ThüWa ThüringenWasser GmbH (ThüWa GmbH) und des Erfurter Gesundheitsamtes an das Umsetzen der geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) und erste Erfahrungen mit ihr.

Deutschlandweit gehört Trinkwasser zu den liebgewonnenen „Selbstverständlichkeiten“ des täglichen Lebens. Ein Indiz für die hohe Wertigkeit, die ihm in Deutschland beigemessen wird, ist ein eigens für dieses Naturprodukt geschaffenes Gesetz – die Trinkwasserverordnung. Um ihre Anforderungen erfüllen zu können, ist ein hohes fachliches und technisches Knowhow erforderlich. Das gilt sowohl für die Arbeit der Wasserversorgungsunternehmen, der Fachhandwerker und Betreiber von Trinkwasseranlagen als auch für die Tätigkeit der die Prozesse der Wasserversorgung überwachenden unabhängigen Stellen wie z. B. die Gesundheitsämter.
Wissenschaftlicher Fortschritt, Unklarheiten in Formulierungen und zum Teil nicht mehr praktikable und bürokratische Regelungen der TrinkwV 2001 machten ihre Überarbeitung erforderlich. Die am 1. November 2011 in Kraft getretene geänderte TrinkwV 2001 enthält, basierend auf den Vorschlägen der Bundesländer, Verbände und der Fachöffentlichkeit, eine Reihe von Neuheiten, die sie praxisorientierter und praktikabler machen soll.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 12 - 2012 (Dezember 2012)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Uwe Gerstenhauer
Dr. Elisabeth Schüler

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