Mit der neuen Elastomerleitlinie gibt es für Elastomere im Trinkwasserbereich vergleichbar strenge hygienische Anforderungen wie auch bereits für Kunststoffe, Beschichtungen und Schmierstoffe im Kontakt mit Trinkwasser. Sie gewährleisten die Erfüllung der Anforderungen der Trinkwasser - verordnung (§ 17 Absatz 1 TrinkwV 2001).
Bisher erfolgte die hygienische Beurteilung von Elastomeren nach der KTWEmpfehlung 1.3.13 aus dem Jahre 1985 (Gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen und anderen nichtmetallischen Werkstoffen im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für den Trinkwasserbereich, 5. Mitteilung: KTW-Empfehlung Teil 1.3.13 Gummi aus Natur- und Synthesekautschuk)1. Das Umweltbundesamt (UBA) hat diese Empfehlung zum 31. Dezember 2011 zurückgezogen2, da sie nicht mehr dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den damit gestiegenen Sicherheitsanforderungen an die hygienische Sicherheit der Trinkwasserkontakt- Materialien entsprach. Heutzutage werden toxikologische Bewertungen auf der Grundlage des möglichen Stoffübergangs aus dem Material in das Trinkwasser durchgeführt. Deshalb ist eine Begrenzung der Ausgangsstoffe in der Rezeptur nicht mehr zeitgemäß. Die Migration von gesundheitlich bedenklichen Stoffen ins Trinkwasser wird in den Leitlinien des Umweltbundesamtes durch maximal tolerierbare Konzentrationen (DWPLL-Werte3) beschränkt.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2012 (März 2012) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Volker Krings Ramona Schuster | |
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