Die nachfolgend vorgestellten Maßnahmen an vorhandenen Wasserkraftstandorten sind motiviert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Abstimmung mit den Fachbehörden beantragt, öffentlich rechtlich genehmigt und abgenommen worden. Hier wurde der Fischschutz und der Fischabstieg im Gesamtkontext einer wesentlichen gewässerökologischen Verbesserung des Standorts einschließlich des Fischaufstiegs für die Zielarten betrachtet und jeweils eine objektbezogene einvernehmliche Lösung gefunden.
Auf Grund der sich abzeichnenden Anforderungen an Wasserkraftstandorte aus der Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben sich einige Betreiber in Anbetracht der zu erwartenden höheren Vergütung durch das EEG überzeugen lassen, ihre Standorte für die Zukunft fit zu machen. In Verbindung mit dem EEG 2004 reichte es i. d. R. aus, einen Fischaufstieg nach einschlägiger Vorgabe des DVWKMerkblatts 232/1996 für die Zielarten herzustellen, in Vorranggewässern (z. B. Lachs) zusätzlich der Fischschutz und der schadlose Fischabstieg. Es gab daher anfangs gerade bei Standorten mit einem Altrecht kontrovers geführte Auseinandersetzungen im Rahmen der wasserrechtlichen Verfahren um Konstruktion, Standort und Betriebsabflüsse für die Nachrüstungen. Die Nutzung der bewährten konventionellen Rechenreinigertechnik mit einer senkrechten Stabrechenanordnung in modifizierter gefluteter Form in Verbindung mit einem oberflächennahen Fischabstieg ins Unterwasser auf Grundlage des Wissenstands, wiedergegeben im ATV-DVWK- Themenheft 2004, führte hier zur Entscheidung.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 7-8 / 2011 (August 2011) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Wolfgang Gross | |
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