Die im Rahmen des Ausbaus des Neckars für das 135-m-Schiff erforderlichen Eingriffe in Natur und Umwelt werden mit sieben Fischaufstiegsanlagen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit kompensiert. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt seit dem 1. März 2010 den Bau weiterer Fischaufstiegsanlagen u. a. an der Bundeswasserstraße Neckar vor. Um einen durchgehenden Fischaufstieg zwischen Mannheim und Plochingen innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens realisieren zu können, haben Experten Lösungsansätze zur Standardisierung von Fischaufstiegsanlagen erarbeitet.
Das Amt für Neckarausbau Heidelberg (ANH), eine Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, plant neben der Ertüchtigung der Bundeswasserstraße Neckar für 135 m lange Binnenschiffe, dem Bau von Liegestellen für die Schifffahrt, der Instandsetzung oder dem Neubau von Wehren und Hochwassersperrtoren sowie der Sicherung von Seitenkanälen auch die Herstellung von Fischaufstiegsanlagen, die der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit dienen. Um die mindestens 26 Fischaufstiegsanlagen (am Wehr Ladenburg existiert bereits ein neuer Vertical-Slot-Pass) in einem übersehbaren Zeitraum realisieren zu können, haben Ingenieure und Biologen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg nach Möglichkeiten der Standardisierung von Fischaufstiegsanlagen gesucht. Auf der Grundlage einvernehmlich ausgewählter Leitfischarten für den Neckar entwickelten die Experten Mindestanforderungen für die Fischaufstiegsanlagen. Für die einzelnen Standorte müssen die vom ANH beauftragten Fachplaner diese Mindestanforderungen in der jeweiligen Detailplanung berücksichtigen.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft 6 / 2011 (Juni 2011) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Klaus Michels Dipl.-Ing. Werner Zacharides | |
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