AbfallR 04/2024


Kommunale Lenkungsabgaben als Verfassungsproblem
Zur Verfassungsmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer
Mehrwegquoten fĂĽr Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
Eine kritische Analyse und Bewertung
Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt für den „Ayran- Becher“?
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 7)
Gregor FranĂźen
Kein Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in bestehenden Wasserschutzbereichen?
Abfallrechtliche Einstufung von asbesthaltigem Gleisschotter
Dr. Olaf Kropp
Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.6.2024 – 1 A 11082/23.OVG
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